Anlage 2 VO (EU) 2014/901
Muster eines EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines unvollständigen Fahrzeugs, einen Fahrzeugtyp mit vervollständigten und unvollständigen Varianten, einen Fahrzeugtyp mit vervollständigten und unvollständigen Varianten oder einen vervollständigten Fahrzeugtyp
EU-Typgenehmigungsbogen
MUSTER B
EU-GESAMTFAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
Stempel der Typgenehmigungsbehörde Benachrichtigung über:
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ABSCHNITT I
- 0.1.
- Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):…
- 0.2.
- Typ(3): …
- 0.2.1.
- Variante(n)(3):…
- 0.2.2.
- Version(en)(3):…
- 0.2.3.
- Handelsname(n) (sofern vorhanden):…
- 0.3.
- Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(4):…
- 0.4.
- Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs(1)(5):
Firmenname und Anschrift des Herstellers der vollständigen Variante(1)(5):
Firmenname und Anschrift des Herstellers des vervollständigten Fahrzeugs/der vervollständigten Variante(1)(5):
Firmenname und Anschrift des Herstellers der letzten Baustufe des unvollständigen Fahrzeugs(1)(5):
Firmenname(n) und Anschrift(en) des Herstellers/der Hersteller aller vorhergehenden Stufen(1)(5):
- 0.4.1.
- Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
- 0.4.2.
- (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
ABSCHNITT II
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist:… Datum des Prüfberichts:… Nummer des Prüfberichts:…ABSCHNITT III
Der Unterzeichnete bestätigt hiermit die Richtigkeit der Herstellerangaben in dem beigefügten Beschreibungsbogen des oben genannten Fahrzeugtyps sowie die Gültigkeit der beigefügten Prüfergebnisse in Bezug auf den Fahrzeugtyp. Die EU-Genehmigungsbehörde hat ein (mehrere) Exemplar(e) zur Besichtigung ausgewählt, das (die) vom Hersteller als Baumuster des Fahrzeugtyps vorgestellt wurde(n).- 1.
- Für vollständige Varianten
- 1.1.
- Die vollständigen Varianten des Fahrzeugtyps erfüllen/erfüllen nicht(1) alle in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 aufgeführten einschlägigen Anforderungen.
- 2.
- Für vervollständigte Fahrzeuge/Varianten
- 2.1.
- Der vervollständigte Fahrzeugtyp/die vervollständigte Variante des Fahrzeugtyps erfüllt/erfüllen/erfüllt nicht/erfüllen nicht(1) alle in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 aufgeführten einschlägigen Anforderungen(5).
- 2.1.1.
- Die Typgenehmigungsbehörde hat sich vergewissert, dass das vervollständigte Fahrzeug/die vervollständigte Variante des Fahrzeugtyps zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Typgenehmigung alle geltenden technischen Anforderungen (siehe Artikel 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013) erfüllt.
- 3.
- Für unvollständige Fahrzeuge/Varianten
- 3.1.
- Der unvollständige Fahrzeugtyp/die unvollständigen Varianten des Fahrzeugtyps erfüllt/erfüllen/erfüllt nicht/erfüllen nicht(1) die technischen Anforderungen der in der Tabelle in Nummer 2 von Abschnitt 2(5) aufgeführten Rechtsakte.
- 4.
- Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen(1).
- 4.1.
- Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ(6) befristet.
- 5.
- Beschränkungen der Gültigkeit(1)(6): …
- 6.
- Erteilte Ausnahmen(1)(6)(7): …
- 6.1.
- Gründe für die Ausnahmen(1)(7): …
- 6.2.
- Alternative Anforderungen(1)(7): …
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Beschreibungsmappe
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Prüfergebnisse
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Name(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen.
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Ausgefülltes Exemplar der Übereinstimmungsbescheinigung
Hinweis:
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Wird dieses Muster für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs verwendet, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde, muss die Überschrift der Bescheinigung wie folgt lauten: EU-GESAMTFAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR EINE VORLÄUFIG ERTEILTE TYPGENEHMIGUNG, DIE NUR AUF DEM HOHEITSGEBIET VON …(5) GÜLTIG IST. Im EU-Typgenehmigungsbogen für die vorläufig erteilte Typgenehmigung müssen auch die Beschränkungen der Gültigkeit und die Ausnahmen, die nach Artikel 30 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gewährt werden, angegeben sein.
- —
Wird dieses Muster für eine nationale Typgenehmigung für Kleinserien gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 verwendet, darf sie nicht den Titel „EU-FAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN” tragen. Es sind die Art der Befreiungen, die ihnen zugrunde liegenden Gründe und die statt ihrer gemäß Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 auferlegten alternativen Anforderungen anzugeben.
EU-GESAMTFAHRZEUG-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN
ABSCHNITT 2
Diese EU-Typgenehmigung gilt für unvollständige und vervollständigte Fahrzeuge, Varianten und Versionen.- 1.
- Fahrzeuggenehmigungen auf der vorhergehenden Stufe:
Stufe EU-Typgenehmigungsnummer Datum Gilt für (wie jeweils zutreffend) Vollständige oder vervollständigte Varianten oder Versionen (wie jeweils zutreffend)(*) 1
(Basisfahrzeug)
2
- 2.
- Aufstellung der für den (die) genehmigte(n) unvollständige(n) Fahrzeugtyp, Variante oder Version geltenden Anforderungen (jeweils unter Berücksichtigung des Geltungsbereichs und des letzten Änderungsstands jeder der nachstehend aufgelisteten Rechtsakte)
Position Gegenstand Nummer des Rechtsakts In der Fassung von Gültig für die Variante oder gegebenenfalls Version (Nur Genehmigungsgegenstände angeben, für die eine EU-Typgenehmigung/UNECE-Genehmigung besteht.)
Erläuterungen zur Anlage 2
(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)
- (1)
- Nichtzutreffendes streichen.
- (2)
- Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version” oder „TVV” für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.
- (3)
- Einstufung nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z. B. „L3e-A1E” für ein Enduro-Kraftrad mit niedriger Leistung.
- (4)
- Siehe Abschnitt 2.
- (5)
- Mitgliedstaat angeben.
- (6)
- Nur im Fall der Typgenehmigung eines Fahrzeugs, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde.
- (7)
- Gilt nur für die nationale Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
- (8)
- Im Falle einer Änderung von einem oder mehr Artikeln der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nur die letzte Änderung angeben, je nachdem, worauf sich die EU-Typgenehmigung bezieht.
Fußnote(n):
- (1)
Nichtzutreffendes streichen.
- (2)
Im Falle einer Änderung von einem oder mehr Artikeln der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 nur die letzte Änderung angeben, je nachdem, worauf sich die EU-Typgenehmigung bezieht.
- (3)
Alphanumerischen Code „Typ-Variante-Version” oder „TVV” für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.
- (4)
Einstufung nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z. B. „L3e-A1E” für ein Enduro-Kraftrad mit niedriger Leistung.
- (5)
Mitgliedstaat angeben.
- (6)
Nur im Fall der Typgenehmigung eines Fahrzeugs, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde.
- (7)
Gilt nur für die nationale Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
- (*)
Umfasst die Typgenehmigung eine oder mehrere unvollständige Varianten oder Versionen, so sind die vollständigen oder vervollständigten Varianten oder Versionen anzugeben.
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