Anlage 24 VO (EU) 2014/901

Erklärung des Herstellers über Fahrzeuge, deren Leistungsstufe von Unterklasse (L3e/L4e)-A2 in Unterklasse (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt umgewandelt werden kann

Erklärung des Herstellers über die Eigenschaften des Fahrzeugs hinsichtlich der Umwandlung von (L3e/L4e)-A2 in (L3e/L4e)-A3 und umgekehrt Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen. Der Unterzeichner: [ …(vollständiger Name und Position)]

0.4. Firmenname und Anschrift des Herstellers: …

0.4.2. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers(0): …

bescheinigt Folgendes: Das Kraftrad der Klasse (L3e/L4e)-A2 oder (L3e/L4e)-A3(1):
0.2.
Typ(4): …
0.2.1.
Variante(n)(4): …
0.2.2.
Version(en)(4): …
0.2.3.
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.3.
Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(5): …
1.
Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …
1.1.
Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …
3.2.2.1.
Software-Identifikation(en): … und Kalibrierungsprüfwert(e): … der PCUs/ECUs(1)
eignet sich technisch für die Umwandlung in das unten aufgeführte Fahrzeug der Klasse (L3e/L4e)-A2 bzw. (L3e/L4e)-A3(1):
0.2.
Typ(4): …
0.2.1.
Variante(n)(4): …
0.2.2.
Version(en)(4): …
0.2.3.
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.3.
Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(5): …
1.
Typgenehmigungsnummer (falls vorhanden): …
1.1.
Typgenehmigung erteilt am (Datum, falls bekannt): …
3.2.2.1.
Software-Identifikation(en): … und Kalibrierungsprüfwert(e): … der PCUs/ECUs(1)
mit folgenden technischen Merkmalen:

Allgemeine Baumerkmale(3)

1.8. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: … km/h

1.9. Höchste Nutzleistung: … kW (bei … min–1)(1)

1.10. Verhältnis Nennleistung/Masse in fahrbereitem Zustand: … kW/kg

Umweltverträglichkeit(3)

4.0.6. Geräuschpegel gemessen nach(2): …

4.0.6.1. Standgeräusch: … dB(A) bei der Motordrehzahl: … min–1
4.0.6.2. Fahrgeräusch: … dB(A)
4.0.6.3. Grenzwert für Lurban(0)(7): … dB(A)

3.2.15. Auspuffemissionen gemessen nach(2): …

3.2.15.1. Prüfung Typ I: Auspuffemissionen nach Kaltstart, einschließlich Verschlechterungsfaktor:

    CO: … mg/km

    THC: … mg/km

    NMHC(0): … mg/km

    NOx: … mg/km

    THC+NOx(0): … mg/km

    PM(0): … mg/km

8.7.3.2. Prüfung Typ II: Auspuffemissionen bei (erhöhter) Leerlaufdrehzahl und bei freier Beschleunigung:

    HC: … ppm bei normaler Leerlaufdrehzahl und: … ppm bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

    CO: … Vol- % bei normaler Leerlaufdrehzahl und: … Vol- % bei erhöhter Leerlaufdrehzahl

8.7.3.2.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): … m–1

Energieeffizienz gemessen gemäß(2)(3):

4.0.2. Kraftstoffverbrauch(0)(6): … l oder kg/100 km

4.0.3. CO2-Emissionen(0)(6): … g/km

4.0.4. Energieverbrauch(0)(6): … Wh/km

4.0.5. Elektrische Reichweite(0): … km

durch Änderung der folgenden Bauteile, Teile, Software, usw.: … … Ort: … Datum: … Unterschrift: … Name und Stellung im Unternehmen: …

Erläuterungen zur Anlage 24

(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht in der Erklärung des Herstellers anzugeben sind)

(0)
Eintrag entfallen lassen, falls nicht zutreffend.
(1)
Unzutreffendes streichen (keine Streichung erforderlich, wenn mehr als ein Eintrag zutrifft).
(2)
Nummer der delegierten Verordnung der Kommission und der jüngsten Verordnung zur Änderung der delegierten Verordnung der Kommission, die für die Typgenehmigung gelten. Bei einer delegierten Verordnung der Kommission mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe/der Umsetzungscode anzugeben. Wahlweise kann die Nummer der geltenden UNECE-Regelung angegeben werden.
(3)
Auf die nächste ganze Zahl gerundet bei dB(A), Wh/km, mg/km, g/km, ppm und km; auf das nächste Zehntel bei kW, l/100 km, kg/100 km, m3/100 km und bei Vol- % sowie auf das nächste Hundertstel bei kW/kg und bei m–1.
(4)
Alphanummerischen Code „Typ-Variante-Version” oder „TVV” für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für jeden Typ, jede Variante und jede Version zugeteilt wird.
(5)
Klassifiziert nach Artikel 4 sowie nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und Angabe des Codes, z. B. „L3e-A2” für ein Enduro-Kraftrad mit mittlerer Leistung.
(6)
Bei extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen sind die „gewichteten, kombinierten” Werte für CO2, Kraftstoff- und Stromverbrauch anzugeben.
(7)
Gilt nur für die Klasse L3e.

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