Anlage 4 VO (EU) 2014/901

Muster des EU-Typgenehmigungsbogens für ein Fahrzeugsystem

EU-Typgenehmigungsbogen

MUSTER C

EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN

Stempel der Genehmigungsbehörde Benachrichtigung über:

die Erteilung(1)

die Erweiterung(1)

die Verweigerung(1)

den Entzug(1) der EU-Typgenehmigung

eines Systemtyps/Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System(1) (0)
hinsichtlich des Anhangs (der Anhänge)(1) … der delegierten Verordnung(en) (EU) Nr. …/… der Kommission (sowie des Anhangs (der Anhänge) …(1) der delegierten Verordnung (EU) Nr. …/… der Kommission)(2) zuletzt geändert durch die (delegierte)(2) Verordnung (EU) Nr. …/… der Kommission(2)(3) EU-Typgenehmigungsnummer(2): … Grund für die Erweiterung(2): …

ABSCHNITT I

0.7.
Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): …
0.8.
Typ: …
0.8.1.
Handelsname(n) (sofern vorhanden): …
0.9.
Name und Anschrift des Herstellers: …
0.9.1.
Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): …
0.9.2.
(Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: …
0.10.
Fahrzeug(e), für das (die) das System bestimmt ist(4):
0.10.1.
Typ(5):
0.10.2.
Variante(n)(5):
0.10.3.
Version(en)(5):
0.10.4.
Handelsname(n) (sofern vorhanden):
0.10.5.
Klasse, Unterklasse und Unter-Unterklasse des Fahrzeugs(6):

ABSCHNITT II

1.
Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: …
2.
Datum des Prüfberichts (der Prüfberichte): …
3.
Nummer des Prüfberichts (der Prüfberichte): …
4.
Bemerkungen (gegebenenfalls): …
4a.
Die Genehmigung wird erteilt/erweitert/verweigert/entzogen(2).
4a.1.
Die Typgenehmigung wird gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erteilt und ihre Gültigkeit ist daher bis zum TT/MM/JJJJ befristet.
5.
Beschränkungen der Gültigkeit(2)(7): …
6.
Erteilte Ausnahmen(2)(7): …
Ort: … Datum: … Name und Unterschrift (oder die visuelle Darstellung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Sinne der Richtlinie 1999/93/EG, einschließlich Signaturprüfdaten): … Anlagen:

Beschreibungsunterlagen

Prüfbericht

Hinweis:

Wird dieses Muster für die System-Typgenehmigung verwendet, für die gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde, muss die Überschrift der Bescheinigung wie folgt lauten: EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR EINE VORLÄUFIG ERTEILTE EU-TYPGENEHMIGUNG, DIE NUR AUF DEM HOHEITSGEBIET VON …(8) GÜLTIG IST. Im EU-Typgenehmigungsbogen für die vorläufig erteilte Typgenehmigung müssen auch die Beschränkungen der Gültigkeit und die Ausnahmen, die nach Artikel 30 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 gewährt werden, angegeben sein.

Erläuterungen zur Anlage 4:

(0)
Angabe des Systems nach der ersten Spalte von Tabelle 1 in Nummer 6 von Anhang VII (z. B. Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an Kraftfahrzeugen).

Fußnote(n):

(1)

Die römische Ziffer des entsprechenden Anhangs der delegierten Verordnung der Kommission oder mehrere römische Ziffern der entsprechenden Anhänge derselben delegierten Verordnung der Kommission.

(2)

Unzutreffendes streichen.

(3)

Angabe der letzten Änderung der delegierten Verordnung der Kommission, die für die EU-Typgenehmigung gilt.

(4)

Angabe dieser Information für jeden Fahrzeugtyp.

(5)

Alphanumerischen Code „Typ-Variante-Version” oder „TVV” für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der/die gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 für das Fahrzeug zugeteilt wird.

(6)

Einstufung nach Artikel 4 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013; die Codierung ist anzugeben, z. B. „L3e-A1E” für ein Enduro-Kraftrad mit niedriger Leistung.

(7)

Nur im Fall der Typgenehmigung eines Systems, für das gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 eine Ausnahme aufgrund neuer Techniken oder neuer Konzepte erteilt wurde.

(8)

Mitgliedstaat angeben.

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