Anlage 6 VO (EU) 2014/901

Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil

BEIBLATT ZUM EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN MIT DER TYPGENEHMIGUNGSNUMMER …

1.
Beschränkungen für die Verwendung (1) (2)(3): …

2.
Besondere Einbauvorschriften für (1) (2)(3): …

3.
Bemerkungen (1): …

Erläuterungen zur Anlage 6:

(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht auf dem Beiblatt zum Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)

Fußnote(n):

(1)

Unzutreffendes streichen.

(2)

Angabe des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit nach der ersten Spalte von Tabelle 1 in Nummer 6 von Anhang VII dieser Verordnung (z. B. Sicherungen gegen unbefugte Benutzung).

(3)

Im Einklang mit Artikel 31 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: Angabe der Beschränkungen für die Verwendung des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit und der besonderen Einbauvorschriften.

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