Anlage 6 VO (EU) 2014/901
Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil
BEIBLATT ZUM EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGEN MIT DER TYPGENEHMIGUNGSNUMMER …
- 1.
-
Beschränkungen für die Verwendung
(1)
(2)…(3): …
…
…
- 2.
-
Besondere Einbauvorschriften für
(1)
(2)…(3): …
…
…
- 3.
-
Bemerkungen
(1): …
…
…
Erläuterungen zur Anlage 6:
(Fußnoten und Erläuterungen, die nicht auf dem Beiblatt zum Typgenehmigungsbogen anzugeben sind)
Fußnote(n):
- (1)
Unzutreffendes streichen.
- (2)
Angabe des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit nach der ersten Spalte von Tabelle 1 in Nummer 6 von Anhang VII dieser Verordnung (z. B. Sicherungen gegen unbefugte Benutzung).
- (3)
Im Einklang mit Artikel 31 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: Angabe der Beschränkungen für die Verwendung des Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit und der besonderen Einbauvorschriften.
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