Artikel 22 VO (EU) 2014/907
Höhere Gewalt
Macht eine Person, der eine durch eine Sicherheit gedeckte Verpflichtung obliegt, geltend, dass die Verpflichtung wegen höherer Gewalt nicht eingehalten werden konnte, so muss sie den zuständigen Behörden nachweisen, dass es sich um höhere Gewalt handelt. Erkennt die zuständige Behörde einen Fall von höherer Gewalt an, so wird die Verpflichtung ausschließlich für die Freigabe der Sicherheit aufgehoben.
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