ANHANG III VO (EU) 2014/908

MUSTERTABELLE GEMÄß ARTIKEL 29 BUCHSTABE g

Die Angaben gemäß Artikel 29 Buchstabe g werden für die einzelnen Zahlstellen unter Verwendung der folgenden Übersicht übermittelt:
abcidefgh
ZahlstelleFondWährungseinheitKategorie des ausstehenden Betrags (Cross-Compliance-Sanktion, mehrjährige Sanktion oder Sonstiges)Saldo 15. Oktober N-1Neue Fälle (Jahr N)Wiedereinziehungen insgesamt (Jahr N)Berichtigungen insgesamt, einschließlich für uneinbringlich erklärter Beträge (Jahr N)Noch wiedereinzuziehender Betrag (15. Oktober N)

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.