ANHANG VII VO (EU) 2014/908

LISTE DER IN EINEM DRITTLAND ANSÄSSIGEN UNTERNEHMEN, BEI DENEN DIE ZAHLUNG ODER DIE ERHEBUNG DES BETREFFENDEN BETRAGS IN EINEM MITGLIEDSTAAT ERFOLGT IST ODER HÄTTE ERFOLGEN MÜSSEN

(Artikel 45 Absatz 2)

Mitgliedstaat, in dem die Zahlung oder die Erhebung erfolgt ist Datum der Versendung der Liste
Drittland, in dem das Unternehmen ansässig ist

(1)

Name und Anschrift

(2)

Art der Ausgabe (für jede Zahlung Angabe der EGFL-Haushaltslinie und der Art der Zahlung)

(3)

Betrag (in Landeswährung) jeder Einzelzahlung, die während des EGFL-Haushaltsjahres

(4)

Zusätzliche Bemerkungen (z. B. etwaige Probleme bei der Kontrolle, Verdacht auf Unregelmäßigkeit, Risikoanalyse usw.)

(i)

des Unternehmens im Drittland, in dem es ansässig ist

(ii)

an die der Betrag gezahlt oder von der er erhoben wurde

(i)

an das Unternehmen geleistet wurde

(ii)

vom Unternehmen gezahlt wurde

Anmerkung:

Sollten in Bezug auf Ihr Land keine Unternehmen in Drittländern ansässig sein, so ist der Kommission eine Kopie dieses Anhangs zurückzusenden, in der diese Tatsache eindeutig bestätigt wird.

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