ANHANG XI VO (EU) 2014/908

JÄHRLICHES PROGRAMM — UNTERLAGEN (ARTIKEL 46 ABSATZ 1)

BLATT A

1.
Berechnung des Mindestsatzes von Unternehmen
A (1)
Zahl der Unternehmen, bei denen die Einnahmen oder Zahlungen oder die Summe daraus im EGFL-Haushaltsjahr … über 150000 EUR lagen
A (2)
Mindestsatz
d.h. x 1/2 =
2.
Unternehmen, aus denen die Auswahl erfolgte
Die Gesamtzahl der Unternehmen, die im Haushaltsjahr … Zahlungen geleistet bzw. erhalten haben, die gemäß Titel V Kapitel III der der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Kontrollen unterliegen, war folgende:
A (3)
Gesamtzahl
Gesamtzahl der Unternehmen, bei denen die Einnahmen oder Zahlungen oder die Summe daraus folgende Werte erreichten:
A (4)
Mehr als 350000 EUR
A (5)
350000 EUR oder weniger, aber nicht weniger als 40000 EUR
A (6)
Weniger als 40000 EUR
3.
Für die Prüfung vorgeschlagene Unternehmen:
A (7)
Gesamtzahl
A (8)
Gesamtzahl auf der Grundlage einer Risikoanalyse
Gesamtzahl der Unternehmen, bei denen die Einnahmen oder Zahlungen oder die Summe daraus folgende Werte erreichten:
A (9)
Mehr als 350000 EUR
A (10)
350000 EUR oder weniger, aber nicht weniger als 40000 EUR
A (11)
Weniger als 40000 EUR

Anmerkung zu den Kästchen:

A (4)
Unternehmen in dieser Kategorie, die nicht gemäß Artikel 42 Absatz 3 während der beiden diesem Prüfungszeitraum vorhergehenden Prüfungszeiträume kontrolliert worden sind, müssen kontrolliert werden, sofern bei ihnen die Einnahmen nicht im Rahmen einer oder mehrerer Maßnahmen erfolgt sind, für die eine Risikoanalyse vorgenommen wurde.
A (9)
Unternehmen in dieser Kategorie werden nur bei Vorliegen besonderer Gründe kontrolliert, die auf Blatt D dieses Anhangs anzugeben sind.

BLATT B

Schema der Prüfung im Zusammenhang mit den Haushaltslinien des EGFL

EGFL-Haushaltsjahr …

B(1)

EGFL-Haushaltsartikel oder -posten

B(2)

Gesamtausgaben, aufgeschlüsselt nach EGFL-Haushaltslinien

(in Euro)

B(3)

Gesamtausgaben, aufgeschlüsselt nach EGFL-Haushaltslinien, für Unternehmen, bei denen die Einnahmen oder Zahlungen oder die Summe daraus mehr als 40000 EUR erreichten

(in Euro)

B(4)

Gesamtausgaben, aufgeschlüsselt nach EGFL-Haushaltslinien, für Unternehmen, die Teil des Prüfungsprogramms ausmachen

(in Euro)

B(5)

Zahl der Unternehmen, aufgeschlüsselt nach EGFL-Haushaltslinien, die Teil des Prüfungsprogramms ausmachen

Insgesamt:

BLATT C

Kriterien für die Aufstellung des Programms im Bereich Ausfuhrerstattungen und sonstigen Bereichen, bei denen eine Risikoanalyse vorgenommen wurde, soweit diese Kriterien von denen der Vorschläge für Risikoanalysen abweichen, die der Kommission im Rahmen von Artikel 42 Absatz 2 zugesandt wurden.

Sektor, für den die Prüfung vorgeschlagen wird

(Angabe der EGFL-Haushaltslinie, wie in Spalte B (1) von Blatt B dieses Anhangs aufgeführt)

Bemerkungen zu den Risikobewertungs- und Auswahlkriterien

(kurze Angaben: z. B. aufgedeckte Unregelmäßigkeiten oder außergewöhnlich hohe Ausgaben)

BLATT D

Gegebenenfalls vorgeschlagene Prüfungen von Unternehmen, bei denen die Einnahmen oder Zahlungen oder die Summe daraus im EGFL-Haushaltsjahr unter 40000 EUR lagen

EGFL-Haushaltslinie

(wie in Spalte B (1) von Blatt B aufgeführt)

Anzahl der Unternehmen, deren Prüfung vorgeschlagen wirdGründe für die Prüfung

BLATT E

INSGESAMT:KONTROLLSTELLE:
E (1)
Gesamtzahl der zu prüfenden Unternehmen:
E (2)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:
KONTROLLSTELLE:KONTROLLSTELLE:
E (3)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:
E (4)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:
KONTROLLSTELLE:KONTROLLSTELLE:
E (5)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:
E (6)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:

Anmerkung zu den Kästchen:

Gegebenenfalls sind weitere Kästchen (z. B. E (7), E (8) usw.) hinzuzufügen.

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