ANHANG XII VO (EU) 2014/908

JÄHRLICHER BERICHT — UNTERLAGEN (ARTIKEL 46 ABSATZ 2)

TEIL I

1.
Verwaltung von Titel V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Es sind Angaben zu machen über die Verwaltung von Titel V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 einschließlich der Änderungen im Zusammenhang mit den für die Prüfungen zuständigen Einrichtungen und dem für die Überwachung der Anwendung der Verordnung zuständigen Sonderdienst gemäß Artikel 85 derselben Verordnung sowie in Bezug auf die Zuständigkeiten dieser Stellen.

2.
Änderungen der Rechtsvorschriften

Es sind Angaben zu machen über alle seit dem vorhergehenden Jahresbericht erfolgten Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften über die Anwendung von Titel V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013.

3.
Änderungen des Prüfungsprogramms

Es ist eine Beschreibung der Änderungen vorzulegen, die an dem Prüfungsprogramm seit der Übermittlung dieses Programms an die Kommission gemäß Artikel 84 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vorgenommen worden sind.

4.
Durchführung des unter den vorliegenden Bericht fallenden Prüfungsprogramms

Es sind Angaben zu machen über die Durchführung des Prüfungsprogramms im Prüfungszeitraum, der am 30. Juni vor dem Endtermin für die Übermittlung des Berichts gemäß Artikel 86 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 endet, mit folgenden Gesamtangaben, die (bei Prüfungen im Rahmen der Verordnung, die von zwei oder mehreren Prüfstellen durchgeführt werden) nach Prüfstellen aufzuschlüsseln sind:
a)
Zahl der im Prüfungszeitraum geprüften Unternehmen nach dem Mustervordruck in Blatt A von Teil II dieses Anhangs;
b)
Zahl der in Prüfung befindlichen Unternehmen nach dem Mustervordruck in Blatt A von Teil II dieses Anhangs;
c)
Zahl der Unternehmen, die im betreffenden Zeitraum wegen der Nichtdurchführung bestimmter Prüfungen nicht geprüft werden, nach dem Mustervordruck in Blatt A von Teil II dieses Anhangs;
d)
Gründe, weshalb die Prüfungen unter Buchstabe c nicht durchgeführt wurden;
e)
Aufschlüsselung der unter den Buchstaben a, b und c genannten Prüfungen nach gezahlten oder erhobenen Beträgen und nach Maßnahmen, nach dem Mustervordruck in Blatt B von Teil II dieses Anhangs;
f)
die Ergebnisse der unter Buchstabe a genannten Prüfungen, nach dem Mustervordruck in Blatt C von Teil II dieses Anhangs, einschließlich

i)
Zahl der Prüfungen, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden, und Zahl der daran beteiligten Unternehmen,
ii)
Art der festgestellten Unregelmäßigkeiten,
iii)
Maßnahmen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden,
iv)
geschätzte finanzielle Auswirkungen der einzelnen Unregelmäßigkeiten;

g)
Angabe der durchschnittlichen Dauer einer Prüfung in Mann-Tagen mit — soweit durchführbar — der für die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen sowie für die Berichterstattung aufgewendeten Zeit.

5.
Durchführung der Prüfungsprogramme, die dem unter den vorliegenden Bericht fallenden Prüfungsprogramm vorhergingen

Der Bericht muss die Ergebnisse der Prüfungen enthalten, die im Rahmen der vorhergehenden Prüfungszeiträume durchgeführt wurden, deren Ergebnisse aber bei der Vorlage des Berichts für den entsprechenden Zeitraum noch nicht vorlagen, einschließlich für jeden vorhergehenden Prüfungszeitraum:
a)
Stand der gemäß Nummer 4 Buchstaben b und c in den vorhergehenden Prüfungsberichten genannten Prüfungen, nach dem Mustervordruck in Blatt D von Teil II dieses Anhangs,
b)
Zahl der Prüfungen, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgedeckt wurden, und Zahl der daran beteiligten Unternehmen, nach dem Mustervordruck in Blatt C von Teil II dieses Anhangs,
c)
Art der festgestellten Unregelmäßigkeiten, nach dem Mustervordruck in Blatt C von Teil II dieses Anhangs,
d)
Maßnahmen, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, nach dem Mustervordruck in Blatt C von Teil II dieses Anhangs,
e)
geschätzte finanzielle Auswirkungen der einzelnen Unregelmäßigkeiten, nach dem Mustervordruck in Blatt C von Teil II dieses Anhangs.

6.
Gegenseitige Amtshilfe

Eine Übersicht über Ersuchen um Prüfung, die gemäß Titel V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gestellt bzw. empfangen wurden

7.
Mittel

Zu übermitteln sind Angaben zu den Mitteln, die für die Durchführung der Prüfungen im Rahmen von Titel V Kapitel III der Verordnung (EWG) Nr. 1306/2013 zur Verfügung stehen, insbesondere
a)
für die Prüfungen eingesetztes Personal, ausgedrückt in Mannjahren und aufgeschlüsselt nach Prüfstellen und gegebenenfalls Regionen,
b)
Ausbildung des an diesen Prüfungen beteiligten Personals mit Angabe des Anteils des unter Buchstabe a) angegebenen Personals, das an einer solchen Ausbildung teilgenommen hat, sowie Art der Ausbildung und
c)
EDV-Material, welches dem an den Prüfungen beteiligten Personal zur Verfügung steht.

8.
Probleme bei der Anwendung von Titel V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Zu übermitteln sind Angaben über sämtliche bei der Anwendung von Titel V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 aufgetretenen Schwierigkeiten sowie Maßnahmen oder Vorschläge zur Überwindung dieser Schwierigkeiten.

9.
Verbesserungsvorschläge

Gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge für die Anwendung von Titel V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 oder zu diesem Kapitel selbst.

TEIL II

BLATT A

INSGESAMT:KONTROLLSTELLE:
1. (A)
Gesamtzahl der zu prüfenden Unternehmen:
(B)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:
2. (A)
Gesamtzahl der geprüften Unternehmen:
(B)
Zahl der geprüften Unternehmen:
3. (A)
Gesamtzahl der in Prüfung befindlichen Unternehmen:
(B)
Zahl der in Prüfung befindlichen Unternehmen:
4. (A)
Gesamtzahl der noch nicht geprüften Unternehmen:
(B)
Zahl der noch nicht geprüften Unternehmen:
KONTROLLSTELLE:KONTROLLSTELLE:
1. (C)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:
(D)
Zahl der zu prüfenden Unternehmen:
2. (C)
Zahl der geprüften Unternehmen:
(D)
Zahl der geprüften Unternehmen:
3. (C)
Zahl der in Prüfung befindlichen Unternehmen:
(D)
Zahl der in Prüfung befindlichen Unternehmen:
4. (C)
Zahl der noch nicht geprüften Unternehmen:
(D)
Zahl der noch nicht geprüften Unternehmen:

Anmerkung zu den Kästchen:

Gegebenenfalls sind weitere Kästchen (z. B. (E), (F) usw.) hinzuzufügen.

BLATT B

Bericht über die Prüfung im Zusammenhang mit den Haushaltslinien des EGFL für das EGFL-Haushaltsjahr …

Prüfungsprogramm …

B(1)

EGFL-Haushaltsartikel oder -posten

B(2)

Gesamtwert der Ausgaben der zur Prüfung ausgewählten Unternehmen

(in Euro)

B(3)

Geprüfte Unternehmen

B(4)

In Prüfung befindliche Unternehmen

B(5)

Nicht geprüfte Unternehmen

(i)

Tatsächlich geprüfte Ausgaben

(in Euro)

(ii)

Gesamtausgaben dieser Unternehmen

(in Euro)

(i)

Gesamtausgaben dieser Unternehmen

(in Euro)

(i)

Gesamtausgaben dieser Unternehmen

(in Euro)

Insgesamt:

BLATT C

Aufgedeckte mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Haushaltslinien des EGFL für das EGFL-Haushaltsjahr …

Prüfungsprogramm …

C(1)

EGFL-Haushaltsartikel oder -posten

C(2)

Anzahl der aufgedeckten möglichen Unregelmäßigkeiten

C(3)

Anzahl der betreffenden Zahlungen

C(4)

Anzahl der betreffenden Unternehmen

C(5)

Geschätzter Wert der möglichen Unregelmäßigkeiten

C(6)

Beschreibung und Art jeder aufgedeckten möglichen Unregelmäßigkeit, Bezugsnummer(n) des/der betreffenden Unternehmen(s) und die OLAF-Bezugsnummer(n) (IMS-Meldenummern)

Insgesamt:

BLATT D

Durchführung der Prüfungen für die vorangegangenen Prüfungsprogramme Prüfungsprogramm…

D(1) Anzahl der Unternehmen, die im vorangegangenen Bericht als in Prüfung befindlich gemeldet wurden:D(2) Anzahl der Unternehmen in D(1), bei denen die Prüfungen abgeschlossen worden sind:D(3) Anzahl der Unternehmen in D(1), die noch in Prüfung befindlich sind:
D(4) Wert der betreffenden Transaktionen in D(1):D(5) Wert der betreffenden Transaktionen in D(2):D(6) Wert der betreffenden Transaktionen in D(3):
D(7) Anzahl der Unternehmen, bei denen die Prüfungen im vorangegangenen Bericht als noch nicht begonnen gemeldet wurden:D(8) Anzahl der Unternehmen in D(7), bei denen die Prüfungen abgeschlossen worden sind:D(9) Anzahl der Unternehmen in D(7), die noch in Prüfung befindlich sind:D(10) Anzahl der Unternehmen in D(7), bei denen die Prüfungen noch nicht begonnen haben:
D(11) Wert der betreffenden Transaktionen in D(7):D(12) Wert der betreffenden Transaktionen in D(8):D(13) Wert der betreffenden Transaktionen in D(9):D(14) Wert der betreffenden Transaktionen in D(10):

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