ANHANG CSDR (VO (EU) 2014/909)
VERZEICHNIS DER DIENSTLEISTUNGEN
ABSCHNITT A
- 1.
- Erstmalige Verbuchung von Wertpapieren im Effektengiro ( „notarielle Dienstleistung” ),
- 2.
- Bereitstellung und Führung von Depotkonten auf oberster Ebene ( „zentrale Kontoführung” ),
- 3.
- Betrieb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems ( „Abwicklungsdienstleistung” ).
ABSCHNITT B
Von den Zentralverwahrern erbrachte Dienstleistungen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Effizienz und Transparenz der Wertpapiermärkte beitragen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich- 1.
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklungsdienstleistung, beispielsweise
- a)
- Betreiben eines Wertpapierdarlehensmechanismus, als Mittler unter den Teilnehmern an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem fungierend,
- b)
- Dienstleistungen zur Verwaltung von Sicherheiten, als Mittler für die Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems fungierend,
- c)
- Auftragsabgleich ( „settlement matching” ), elektronische Anweisungsübermittlung (Anweisungsrouting), Geschäftsbestätigung, Geschäftsüberprüfung.
- 2.
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der notariellen Dienstleistung und der zentralen Kontoführung, beispielsweise
- a)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschafterregistern,
- b)
- Unterstützung bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen und anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Hauptversammlungen und Informationsdienstleistungen,
- c)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit neuen Emissionen, einschließlich Zuteilung und Verwaltung von ISIN-Codes und ähnlichen Codes,
- d)
- elektronische Anweisungsübermittlung und -abwicklung, Gebühreneinzug und -bearbeitung sowie diesbezügliche Meldungen.
- 3.
- Einrichtung von Zentralverwahrer-Verbindungen, Angebot, Führung oder Betrieb von Depotkonten im Zusammenhang mit der Abwicklungsdienstleistung, Verwaltung von Sicherheiten, andere Nebendienstleistungen.
- 4.
- Alle weiteren Dienstleistungen, beispielsweise
- a)
- Erbringung allgemeiner Mittler-Dienstleistungen zur Verwaltung von Sicherheiten,
- b)
- Erstellen vorgeschriebener Berichte und Meldungen,
- c)
- Übermittlung von Informationen, Daten und Statistiken an Marktforschungsstellen, Statistikbehörden oder andere staatliche und zwischenstaatliche Stellen,
- d)
- Erbringung von IT-Dienstleistungen.
ABSCHNITT C
Bankartige Nebendienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Kern- oder Nebendienstleistungen nach den Abschnitten A und B, beispielsweise- a)
- Bereitstellung von Geldkonten für Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem und Inhaber von Depotkonten und Entgegennahme von Einlagen im Sinne des Anhangs I Nummer 1 der Richtlinie 2013/36/EU von diesen,
- b)
- Bereitstellung von Geldkrediten für eine Rückzahlung spätestens am folgenden Geschäftstag, Geldkredite zur Vorfinanzierung von Kapitalmaßnahmen sowie Wertpapierleihe im Sinne des Anhangs I Nummer 2 der Richtlinie 2013/36/EU an Inhaber von Depotkonten,
- c)
- Zahlungsdienste im Sinne des Anhangs I Nummer 4 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Geld- und Devisengeschäfte,
- d)
- Bürgschaften und Kreditzusagen im Sinne des Anhangs I Nummer 6 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte,
- e)
- Liquiditäts- und Finanzplanung in Bezug auf Devisen und Wertpapiere im Sinne des Anhangs I Nummer 7 Buchstaben b und e der Richtlinie 2013/36/EU im Zusammenhang mit dem Management der Wertpapierhandelsbestände von Teilnehmern.
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