ANHANG CSDR (VO (EU) 2014/909)

VERZEICHNIS DER DIENSTLEISTUNGEN

ABSCHNITT A

1.
Erstmalige Verbuchung von Wertpapieren im Effektengiro ( „notarielle Dienstleistung” ),
2.
Bereitstellung und Führung von Depotkonten auf oberster Ebene ( „zentrale Kontoführung” ),
3.
Betrieb eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems ( „Abwicklungsdienstleistung” ).

ABSCHNITT B

Von den Zentralverwahrern erbrachte Dienstleistungen, die zur Verbesserung der Sicherheit, Effizienz und Transparenz der Wertpapiermärkte beitragen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich
1.
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklungsdienstleistung, beispielsweise

a)
Betreiben eines Wertpapierdarlehensmechanismus, als Mittler unter den Teilnehmern an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem fungierend,
b)
Dienstleistungen zur Verwaltung von Sicherheiten, als Mittler für die Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems fungierend,
c)
Auftragsabgleich ( „settlement matching” ), elektronische Anweisungsübermittlung (Anweisungsrouting), Geschäftsbestätigung, Geschäftsüberprüfung.

2.
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der notariellen Dienstleistung und der zentralen Kontoführung, beispielsweise

a)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschafterregistern,
b)
Unterstützung bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen und anderen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen, einschließlich Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Hauptversammlungen und Informationsdienstleistungen,
c)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit neuen Emissionen, einschließlich Zuteilung und Verwaltung von ISIN-Codes und ähnlichen Codes,
d)
elektronische Anweisungsübermittlung und -abwicklung, Gebühreneinzug und -bearbeitung sowie diesbezügliche Meldungen.

3.
Einrichtung von Zentralverwahrer-Verbindungen, Angebot, Führung oder Betrieb von Depotkonten im Zusammenhang mit der Abwicklungsdienstleistung, Verwaltung von Sicherheiten, andere Nebendienstleistungen.
4.
Alle weiteren Dienstleistungen, beispielsweise

a)
Erbringung allgemeiner Mittler-Dienstleistungen zur Verwaltung von Sicherheiten,
b)
Erstellen vorgeschriebener Berichte und Meldungen,
c)
Übermittlung von Informationen, Daten und Statistiken an Marktforschungsstellen, Statistikbehörden oder andere staatliche und zwischenstaatliche Stellen,
d)
Erbringung von IT-Dienstleistungen.

ABSCHNITT C

Bankartige Nebendienstleistungen in direktem Zusammenhang mit Kern- oder Nebendienstleistungen nach den Abschnitten A und B, beispielsweise
a)
Bereitstellung von Geldkonten für Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem und Inhaber von Depotkonten und Entgegennahme von Einlagen im Sinne des Anhangs I Nummer 1 der Richtlinie 2013/36/EU von diesen,
b)
Bereitstellung von Geldkrediten für eine Rückzahlung spätestens am folgenden Geschäftstag, Geldkredite zur Vorfinanzierung von Kapitalmaßnahmen sowie Wertpapierleihe im Sinne des Anhangs I Nummer 2 der Richtlinie 2013/36/EU an Inhaber von Depotkonten,
c)
Zahlungsdienste im Sinne des Anhangs I Nummer 4 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Geld- und Devisengeschäfte,
d)
Bürgschaften und Kreditzusagen im Sinne des Anhangs I Nummer 6 der Richtlinie 2013/36/EU in Bezug auf Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte,
e)
Liquiditäts- und Finanzplanung in Bezug auf Devisen und Wertpapiere im Sinne des Anhangs I Nummer 7 Buchstaben b und e der Richtlinie 2013/36/EU im Zusammenhang mit dem Management der Wertpapierhandelsbestände von Teilnehmern.

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