CSDR (VO (EU) 2014/909)
Zentralverwahrerverordnung
Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012
Informationen
Ausfertigungsdatum23.01.2014
FundstelleAbl. 2014/L 257
Alle Normen
- TITEL IGEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TITEL IIWERTPAPIERLIEFERUNG UND -ABRECHNUNG
- KAPITEL IEinbuchung im Effektengiro
- KAPITEL IIAbwicklungsperiode
- KAPITEL IIIAbwicklungsdisziplin
- KAPITEL IVInternalisierte Abwicklung
- TITEL IIIZENTRALVERWAHRER
- KAPITEL IZulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern
- Abschnitt 1Für die Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern zuständige Behörden
- Abschnitt 2Zulassungsvoraussetzungen und -Verfahren für Zentralverwahrer
- Abschnitt 3Beaufsichtigung von Zentralverwahrern
- Abschnitt 4Erbringen von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
- Abschnitt 5Beziehungen zu Drittländern
- KAPITEL IIAnforderungen an Zentralverwahrer
- Abschnitt 1Organisatorische Anforderungen
- Abschnitt 2Wohlverhaltensregeln
- Abschnitt 3Anforderungen an Zentralverwahrer-Dienstleistungen
- Abschnitt 4Aufsichtsrechtliche Anforderungen
- Abschnitt 5Anforderungen an Zentralverwahrer-Verbindungen
- KAPITEL IIIZUGANG ZU ZENTRALVERWAHRERN
- Abschnitt 1Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern
- Abschnitt 2Zugang von Zentralverwahrern untereinander
- Abschnitt 3Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur
- TITEL IVERBRINGEN BANKARTIGER NEBENDIENSTLEISTUNGEN FÜR TEILNEHMER EINES ZENTRALVERWAHRERS
- TITEL VSANKTIONEN
- TITEL VIBEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE, ÜBERGANGS-, ÄNDERUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN