ANHANG IV eIDAS (VO (EU) 2014/910)
ANFORDERUNGEN AN QUALIFIZIERTE ZERTIFIKATE FÜR DIE WEBSITE-AUTHENTIFIZIERUNG
Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten Folgendes:- a)
- eine Angabe, dass das Zertifikat als qualifiziertes Zertifikat für die Website-Authentifizierung ausgestellt wurde, zumindest in einer zur automatischen Verarbeitung geeigneten Form;
- b)
- einen Datensatz, der den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, der die qualifizierten Zertifikate ausstellt, eindeutig repräsentiert und zumindest die Angabe des Mitgliedstaats enthält, in dem der Anbieter niedergelassen ist, sowie
- —
bei einer juristischen Person: den Namen und gegebenenfalls die Registriernummer gemäß der amtlichen Eintragung;
- —
bei einer natürlichen Person: den Namen der Person;
- c)
- bei natürlichen Personen: zumindest den Namen der Person, der das Zertifikat ausgestellt wurde, oder ein Pseudonym; wird ein Pseudonym verwendet, ist dies eindeutig anzugeben;
- ca)
- bei juristischen Personen: einen eindeutigen Datensatz, der die juristische Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, eindeutig repräsentiert und der zumindest den Nahmen der juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, und sofern anwendbar, die Registernummer gemäß der amtlichen Eintragung enthält;
- d)
- Bestandteile der Anschrift der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, zumindest den Ort und den Staat, und gegebenenfalls gemäß der amtlichen Eintragung;
- e)
- die Domänennamen, die von der natürlichen oder juristischen Person, der das Zertifikat ausgestellt wird, betrieben werden;
- f)
- Angaben zu Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats;
- g)
- den Identitätscode des Zertifikats, der für den qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter eindeutig sein muss;
- h)
- die fortgeschrittene elektronische Signatur oder das fortgeschrittene elektronische Siegel des ausstellenden qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters;
- i)
- den Ort, an dem das Zertifikat, das der fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder dem fortgeschrittenen elektronischen Siegel gemäß Buchstabe h zugrunde liegt, kostenlos zur Verfügung steht;
- j)
- die Angabe des Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats oder den Ort der Dienste, die genutzt werden können, um den Status zu überprüfen.
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