Artikel 1 VO (EU) 2014/975

Teil II der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert:

(1)
In Kapitel 8 erhält die Zusätzliche Anmerkung 1 folgende Fassung:

1.
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014(*) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
;

(2)
in Kapitel 20 erhält die Zusätzliche Anmerkung 2 folgende Fassung:

2.
(a)
Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose ( „Zuckergehalt” ), der Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor

0,93 bei Waren der Unterpositionen 200820 bis 200880, 200893, 200897 und 200899;

0,95 bei Waren der übrigen Positionen.

b)
Der in den Unterpositionen der Position 2009 verwendete Ausdruck „Brixwert” entspricht dem bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelten Wert.
;

(3)
in Kapitel 20 erhält die Zusätzliche Anmerkung 6 folgende Fassung:

6.
Als „konzentrierter Traubensaft (einschließlich Traubenmost)” (Unterpositionen 20096951 und 20096971) gilt der Traubensaft (einschließlich Traubenmost), bei dem der — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vorgesehenen Methode — bei einer Temperatur von 20 °C auf dem Refraktometer abgelesene Trockenmassegehalt nicht unter 50,9 % liegt.
.

Fußnote(n):

(*)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission vom 11. September 2014 zur Festlegung der Refraktometermethode zur Bestimmung des löslichen trockenen Rückstands in Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse zwecks Einreihung dieser Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 274 vom 16.9.2014, S. 6).

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