ANHANG I VO (EU) 2015/1

Tabelle 1

Meldung der Preispolitik je geltende Ratingklasse und spätere wesentliche Aktualisierungen

Nr. Feldname Beschreibung Art Standard
1 CRA-Kennung Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. Obligatorisch
2 CRA-Bereich Identifikation der Ratingagenturen, die die Preispolitik anwenden Obligatorisch ISO 17442
3 Kennung der Preispolitik Beizubehaltende eindeutige Kennung der Preispolitik. Alle Änderungen, ausgenommen am Anwendungsbereich der durch die Preispolitik abgedeckten Ratingtypen, sollten die gleiche eindeutige Kennung aufweisen. Änderungen am Anwendungsbereich erfordern eine neue Kennung der Preispolitik. Obligatorisch Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]”
4 Gültigkeitsdatum der Preispolitik Datum, ab dem die Preispolitik gültig ist Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT)
5 Enddatum der Preispolitik Enddatum der Gültigkeitsdauer der Preispolitik Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01
6 Angabe des Modells Angabe, ob sich die Preispolitik auf das Modell „Emittent zahlt Rating” oder das Modell „Anleger zahlt Rating oder Benutzer zahlt Rating” bezieht. Die ESMA erkennt an, dass Ratingagenturen Dienstleistungen unter mehr als einem Modell anbieten können und es daher möglich sein kann, dass eine Preispolitik bei beiden Arten von Modellen gelten kann. In einem solchen Fall können I und S ausgewählt werden. Obligatorisch

„I” für das Modell „Emittent zahlt Rating” und/oder

„S” für das Modell „Anleger zahlt Rating oder Benutzer zahlt Rating”

7 Anwendungsbereich der Preispolitik Beschreibung der verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in der Preispolitik inbegriffen sind oder davon abgedeckt werden Obligatorisch

Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„C” für Unternehmensratings (ausgenommen gedeckte Schuldverschreibungen)

„S” für Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen

„T” für Ratings strukturierter Finanzinstrumente

„B” für Ratings gedeckter Schuldverschreibungen

„O” für sonstige Arten von Ratings

„A” für Nebendienstleistungen

8 Wirtschaftszweig der Preispolitik Bei der Meldung über Unternehmensratings Angabe, ob sich die Preispolitik auf Ratings innerhalb dieser Wirtschaftszweige bezieht: i) Finanzinstitute, ii) Versicherungsgesellschaften, iii) sonstige Unternehmen

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „C” in Feld 7 „Anwendungsbereich der Preispolitik”

Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„FI” — für Finanzinstitute, einschließlich Banken, Makler und Händler

„IN” — für Versicherungsgesellschaften

„CO” — für Emittenten, die nicht der Klasse FI oder IN angehören

9 Anlagenklasse der Preispolitik Bei der Meldung über Ratings strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich die Preispolitik auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) RMBS, ii) ABS, iii) CMBS, iv) CDO, v) ABCP, vi) Sonstige

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „T” in Feld 7 „Anwendungsbereich der Preispolitik”

Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„RMBS” für RMBS-Ratings

„ABS” für ABS-Ratings

„CMBS” für CMBS-Ratings

„CDO” für CDO-Ratings

„ABCP” für ABCP-Ratings

„OTH” für Sonstige

10 Sektor Bei der Meldung über Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen Angabe, ob sich die Preispolitik auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) Länder, ii) regionale oder lokale Gebietskörperschaften, iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), iv) öffentliche Einrichtungen, v) internationale Finanzinstitute

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „S” in Feld 7 „Anwendungsbereich der Preispolitik”

Angabe, ob sich die Preispolitik auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„SV” — Länderrating

„SM” — Rating regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften

„SO” — Rating supranationaler Organisationen, ausgenommen „IF”

„PE” — Rating öffentlicher Einrichtungen

„IF” — Internationale Finanzinstitute

11 Vorherige Preispolitik Angabe der vorherigen Preispolitik, die durch die aktuelle Politik ersetzt wird

Obligatorisch

Anwendbar, wenn durch die aktuelle Preispolitik der Anwendungsbereich der vorherigen Preispolitik geändert wird

Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]”
12 Dateiname der Preispolitik Dateiname der Preispolitik. Ist im Zip-Format zu übermitteln. Obligatorisch

Tabelle 2

Meldung der Gebührenverzeichnisse je geltende Ratingklasse und spätere wesentliche Aktualisierungen

Nr. Feldname Beschreibung Art Standard
1 CRA-Kennung Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. Obligatorisch
2 CRA-Bereich Identifikation der Ratingagenturen, die das Gebührenverzeichnis anwenden Obligatorisch ISO 17442
3 Kennung des Gebührenverzeichnisses Beizubehaltende eindeutige Kennung des Gebührenverzeichnisses. Alle Änderungen, ausgenommen am Anwendungsbereich der durch das Gebührenverzeichnis abgedeckten Ratingtypen, sollten die gleiche eindeutige Kennung aufweisen. Änderungen am Anwendungsbereich erfordern eine neue Kennung des Gebührenverzeichnisses. Obligatorisch Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]”
4 Kennung der Preispolitik Identifikation der Preispolitik, die durch das Gebührenverzeichnis umgesetzt werden soll. Diese Kennung der Preispolitik muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. Obligatorisch Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]”
5 Gültigkeitsdatum des Gebührenverzeichnisses Datum, ab dem das Gebührenverzeichnis gültig ist Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT)
6 Enddatum des Gebührenverzeichnisses Enddatum der Gültigkeitsdauer des Gebührenverzeichnisses Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01
7 Angabe des Modells Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf das Modell „Emittent zahlt Rating” oder „Anleger zahlt Rating” bezieht Obligatorisch

„I” für das Modell „Emittent zahlt Rating”

„S” für das Modell „Anleger zahlt Rating oder Benutzer zahlt Rating”

8 Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen Beschreibung der verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in dem Gebührenverzeichnis enthalten sind Obligatorisch

Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„C” für Unternehmensratings (ausgenommen gedeckte Schuldverschreibungen)

„S” für Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen

„T” für Ratings strukturierter Finanzinstrumente

„B” für Ratings gedeckter Schuldverschreibungen

„O” für sonstige Arten von Ratings

„A” für Nebendienstleistungen

9 Wirtschaftszweig des Gebührenverzeichnisses Bei der Meldung über Unternehmensratings Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf Ratings innerhalb der folgenden Wirtschaftszweige bezieht: i) Finanzinstitute, ii) Versicherungsgesellschaften, iii) sonstige Unternehmen

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „C” in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen”

Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„FI” — für Finanzinstitute, einschließlich Banken, Makler und Händler

„IN” — für Versicherungsgesellschaften

„CO” — für Emittenten, die nicht der Klasse FI oder IN angehören

10 Anlagenklasse des Gebührenverzeichnisses Bei der Meldung über Ratings strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) RMBS, ii) ABS, iii) CMBS, iv) CDO, v) ABCP, vi) Sonstige

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „T” in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen”

Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„RMBS” für RMBS-Ratings

„ABS” für ABS-Ratings

„CMBS” für CMBS-Ratings

„CDO” für CDO-Ratings

„ABCP” für ABCP-Ratings

„OTH” für Sonstige

11 Sektor des Gebührenverzeichnisses Bei der Meldung über Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) Länder, ii) regionale oder lokale Gebietskörperschaften, iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), iv) öffentliche Einrichtungen, v) internationale Finanzinstitute

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „S” in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenverzeichnisses hinsichtlich der Ratingtypen”

Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„SV” — Länderrating

„SM” — Rating regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften

„SO” — Rating supranationaler Organisationen, ausgenommen „IF”

„PE” — Rating öffentlicher Einrichtungen.

„IF” — Internationale Finanzinstitute

12 Anlagen-Unterklasse des Gebührenverzeichnisses Bestimmt die Anlagen-Unterklasse für Ratings strukturierter Finanzinstrumente

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „T” in Feld 8 und „Anlagenklasse” = „ABS” oder „RMBS” oder „CDO” oder „OTH” .

Angabe, ob sich das Gebührenverzeichnis auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

CCS — wenn ABS: durch Kreditkartenforderungen besicherte Wertpapiere

ALB — wenn ABS: durch Kfz-Kredite besicherte Wertpapiere

CNS — wenn ABS: durch Kundenkredite besicherte Wertpapiere

SME — wenn ABS: durch KMU-Kredite besicherte Wertpapiere

LES — wenn ABS: durch Privat- oder Firmenleasing besicherte Wertpapiere

HEL — wenn RMBS: Eigenheimkredite

PRR — wenn RMBS: Prime RMBS

NPR — wenn RMBS: Non-prime RMBS

CFH — wenn CDO: Cashflow- und Hybrid-CDO/CLO

SDO — wenn CDO: synthetische CDO/CLO

MVO — wenn CDO: Marktwert-CDO

SIV — wenn OTH: strukturierte Anlageinstrumente

ILS — wenn OTH: versicherungsgebundene Wertpapiere

DPC — wenn OTH: Anbieter derivativer Finanzinstrumente

SCB — wenn OTH: strukturierte gedeckte Schuldverschreibungen

OTH — Sonstige

13 Vorheriges Gebührenverzeichnis Anwendbar, wenn durch das aktuelle Gebührenverzeichnis der Anwendungsbereich des vorherigen Gebührenverzeichnisses geändert wird. Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]”
14 Dateiname des Gebührenverzeichnisses Dateiname des Gebührenverzeichnisses. Ist im Zip-Format zu übermitteln. Obligatorisch

Tabelle 3

Meldung der Gebührenprogramme je geltende Ratingklasse und spätere wesentliche Aktualisierungen

Nr. Feldname Beschreibung Art Standard
1 CRA-Kennung Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. Obligatorisch
2 CRA-Bereich Identifikation der Ratingagenturen, die das Gebührenprogramm anwenden Obligatorisch ISO 17442
3 Kennung des Gebührenprogramms Beizubehaltende eindeutige Kennung des Gebührenprogramms. Alle Änderungen, ausgenommen am Anwendungsbereich der durch das Gebührenprogramm abgedeckten Rating- oder Programmtypen, sollten die gleiche eindeutige Kennung aufweisen. Änderungen am Anwendungsbereich erfordern eine neue Kennung des Gebührenprogramms. Obligatorisch Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]”
4 Kennung der Preispolitik Identifikation der Preispolitik, die durch das Gebührenprogramm umgesetzt werden soll. Diese Kennung der Preispolitik muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. Obligatorisch Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]”
5 Gültigkeitsdatum des Gebührenprogramms Datum, ab dem das Gebührenprogramm gültig ist Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT)
6 Enddatum des Gebührenprogramms Enddatum der Gültigkeitsdauer des Gebührenprogramms Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01
7 Angabe des Modells Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf das Modell „Emittent zahlt Rating” , oder das Modell „Anleger zahlt Rating oder Benutzer zahlt Rating” bezieht Obligatorisch

„I” für das Modell „Emittent zahlt Rating” und/oder

„S” für das Modell „Anleger zahlt Rating oder Benutzer zahlt Rating”

8 Anwendungs-bereich des Gebührenprogramms hinsichtlich der Ratingtypen Beschreibung der verschiedenen Rating- und Nebendienstleistungen, die in dem Gebührenprogramm enthalten sind Obligatorisch

Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„C” für Unternehmensratings (ausgenommen gedeckte Schuldverschreibungen)

„S” für Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen

„T” für Ratings strukturierter Finanzinstrumente

„B” für Ratings gedeckter Schuldverschreibungen

„O” für sonstige Arten von Ratings

„A” für Nebendienstleistungen

9 Wirtschaftszweig des Gebühren-programms Bei der Meldung über Unternehmensratings Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf Ratings innerhalb der folgenden Wirtschaftszweige bezieht: i) Finanzinstitute, ii) Versicherungsgesellschaften, iii) sonstige Unternehmen

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „C” in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenprogramms hinsichtlich der Ratingtypen”

Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„FI” — für Finanzinstitute, einschließlich Banken, Makler und Händler

„IN” — für Versicherungsgesellschaften

„CO” — für Emittenten, die nicht der Klasse FI oder IN angehören

10 Anlagenklasse des Gebühren-programms Bei der Meldung über Ratings strukturierter Finanzinstrumente Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) RMBS, ii) ABS, iii) CMBS, iv) CDO, v) ABCP, vi) Sonstige.

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „T” in Feld 8 „Auf den Ratingtyp bezogener Anwendungsbereich des Gebührenprogramms”

Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„RMBS” für RMBS-Ratings

„ABS” für ABS-Ratings

„CMBS” für CMBS-Ratings

„CDO” für CDO-Ratings

„ABCP” für ABCP-Ratings

„OTH” für Sonstige

11 Sektor des Gebührenprogramms Bei der Meldung über Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf Ratings innerhalb der folgenden Segmente bezieht: i) Länder, ii) regionale oder lokale Gebietskörperschaften, iii) supranationale Organisationen (ausgenommen internationale Finanzinstitute), iv) öffentliche Einrichtungen, v) internationale Finanzinstitute

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „S” in Feld 8 „Anwendungsbereich des Gebührenprogramms hinsichtlich der Ratingtypen”

Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„SV” — Länderrating

„SM” — Rating regionaler oder lokaler Gebietskörperschaften

„SO” — Rating supranationaler Organisationen, ausgenommen „IF”

„PE” — Rating öffentlicher Einrichtungen

„IF” — Internationale Finanzinstitute

12 Anlagen-Unterklasse des Gebührenprogramms Bestimmt die Anlagen-Unterklasse für Ratings strukturierter Finanzinstrumente

Obligatorisch

Anwendbar im Falle von Angabe „T” in Feld 8 und Anlagenklasse = „ABS” oder „RMBS” oder „CDO” oder „OTH”

Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

CCS — wenn ABS: durch Kreditkartenforderungen besicherte Wertpapiere

ALB — wenn ABS: durch Kfz-Kredite besicherte Wertpapiere

CNS — wenn ABS: durch Kundenkredite besicherte Wertpapiere

SME — wenn ABS: durch KMU-Kredite besicherte Wertpapiere

LES — wenn ABS: durch Privat- oder Firmenleasing besicherte Wertpapiere

HEL — wenn RMBS: Eigenheimkredite

PRR — wenn RMBS: Prime RMBS

NRR — wenn RMBS: Non-prime RMBS

CFH — wenn CDO: Cashflow- und Hybrid-CDO/CLO

SDO — wenn CDO: synthetische CDO/CLO

MVO — wenn CDO: Marktwert-CDO

SIV — wenn OTH: strukturierte Anlageinstrumente

ILS — wenn OTH: versicherungsgebundene Wertpapiere

DPC — wenn OTH: Anbieter derivativer Finanzinstrumente

SCB — wenn OTH: strukturierte gedeckte Schuldverschreibungen

OTH — Sonstige

13 Art des enthaltenen Programms Beschreibung der in dem Gebührenprogramm enthaltenen Programmart, z. B., ob es sich auf Benutzungshäufigkeitsprogramme, Treueprogramme, Mehrfachemissionsprogramme, Kauf eines Ratingpakets oder sonstige Arten von Programmen bezieht und/oder diese einschließt

Angabe, ob sich das Gebührenprogramm auf eine oder alle der folgenden Optionen bezieht:

„All” für alle

„F” für Benutzungshäufigkeit

„L” für Treueprogramm

„M” für Mehrfachemissionsprogramm

„B” für Kauf eines Pakets bestehend aus einer festgelegten Anzahl von Ratings

„OTH” für andere Arten von Gebührenprogrammen

14 Vorheriges Gebühren-programm Identifikation des vorherigen Gebührenprogramms, das durch das aktuelle Gebührenprogramm ersetzt wird

Obligatorisch

Anwendbar, wenn durch das aktuelle Gebührenprogramm der Anwendungsbereich des vorherigen Gebührenprogramms geändert wird

Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]”
15 Gebührenverzeichnis(se) Eindeutige Kennung von Gebührenverzeichnissen, die anwendbar oder mit dem Gebührenprogramm verknüpft sind. Diese Kennungen der Gebührenverzeichnisse müssen den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden.

Obligatorisch

Falls zutreffend

Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]”
16 Dateiname des Gebühren-programms Dateiname des Gebührenprogramms. Ist im Zip-Format zu übermitteln. Obligatorisch

Tabelle 4

Meldung der geltenden Preisfindungsverfahren und späterer wesentlicher Aktualisierungen

Nr. Feldname Beschreibung Art Standard
1 CRA-Kennung Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. Obligatorisch
2 CRA-Bereich Identifikation der Ratingagenturen, die das Preisfindungsverfahren anwenden Obligatorisch ISO 17442
3 Kennung des Verfahrens Beizubehaltende eindeutige Kennung des Preisfindungsverfahrens Obligatorisch
4 Kennung der Preispolitik Identifikation der Preispolitik, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden soll. Diese Kennung der Preispolitik muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 1 festgelegt wurden. Obligatorisch Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]”
5 Kennung des Gebührenverzeichnisses Identifikation des bzw. der Verzeichnisse, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden sollen. Diese Kennung des Gebührenverzeichnisses muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 2 festgelegt wurden.

Obligatorisch

Falls zutreffend

Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]”
6 Kennung des Gebührenprogramms Identifikation des bzw. der Gebührenprogramme, die durch das Preisfindungsverfahren umgesetzt werden sollen. Diese Kennung des Gebührenprogramms muss der bzw. den Kennungen entsprechen, die in Anhang I Tabelle 3 festgelegt wurden.

Obligatorisch

Falls zutreffend

Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]”
7 Gültigkeitsdatum des Preisfindungsverfahrens Datum, ab dem das Preisfindungsverfahren gültig ist Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT)
8 Enddatum des Preisfindungsverfahrens Enddatum der Gültigkeitsdauer des Preisfindungsverfahrens Obligatorisch Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01
9 Dateiname des Preisfindungsverfahrens Dateiname des Preisfindungsverfahrens. Ist im Zip-Format zu übermitteln. Obligatorisch

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