ANHANG III VO (EU) 2015/1
Tabelle 1
Diese Daten sind pro Kunde bereitzustellen:- i)
- für die 100 umsatzmäßig wichtigsten Kunden dieser Art von Ratingdienstleistung,
- ii)
- für alle anderen Kunden, die Benutzer sind oder als Anleger für Ratings zahlen und auch durch die CRA-Gruppe bewertet werden.
Nr. | Feldname | Beschreibung | Art | Standard |
---|---|---|---|---|
1 | CRA-Kennung | Code zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung vergeben. | Obligatorisch | |
2 | Kennung des Kunden | Kennung, die systemintern zur Identifizierung eines Kunden verwendet wird, der zahlt, eine Rechnung erhält oder mit der Ratingagentur die Vergütung für den Erhalt von Ratingdienstleistungen aushandelt. | Obligatorisch | |
3 | Gebühren pro Kunde | Summe der dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen in Rechnung gestellten Gebühren. | Obligatorisch | Betrag in EUR |
4 | Angabe der Preispolitik | Angabe der Preispolitik, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung der Preispolitik muss mit der Kennung übereinstimmen, die in Anhang I Tabelle 1 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. | Obligatorisch Falls zutreffend | Kennung der Preispolitik im Format „PP_[interne Kennung der Preispolitik]” |
5 | Angabe des Gebührenverzeichnisses | Angabe der drei wichtigsten Gebührenverzeichnisse, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung des Gebührenverzeichnisses muss mit der Kennung übereinstimmen, die im Gebührenverzeichnisteil der Preispolitik in Anhang I Tabelle 3 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. | Obligatorisch Falls zutreffend | Kennung des Gebührenverzeichnisses im Format „FS_[interne Kennung des Gebührenverzeichnisses]” |
6 | Angabe des Gebührenprogramms | Angabe der drei wichtigsten Gebührenverzeichnisse, die die Ratingagentur zur Fakturierung des Kunden angewandt hat. Die Kennung des Gebührenprograms muss mit der Kennung übereinstimmen, die im Gebührenprogrammteil der Preispolitik in Anhang I Tabelle 4 dieser technischen Regulierungsstandards festgelegt wurde. | Obligatorisch Falls zutreffend | Kennung des Gebührenprogramms im Format „FP_[interne Kennung des Gebührenprogramms]” |
7 | Emittent oder bewertetes Unternehmen | Angabe, ob der Kunde gleichzeitig ein Emittent, ein bewertetes Unternehmen oder ein sonstiger Kunde gemäß Anhang II Tabelle 2 ist | Obligatorisch |
|
8 | Wichtiger Kunde? | Angabe, ob der Kunde für die Ratingagentur im vorherigen Kalenderjahr (umsatzmäßig) zu den 100 wichtigsten Kunden für benutzerbasierte Ratingdienstleistungen gehörte. | Obligatorisch |
|
9 | Gebühren für Nebendienstleistungen | Summe der Gebühren, die die CRA-Gruppe dem Kunden im vorherigen Kalenderjahr für Nebendienstleistungen in Rechnung gestellt hat | Obligatorisch | Betrag in EUR |
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