ANHANG I VO (EU) 2015/1013

Anmerkungen

1.
Das Layout des Musters ist nicht verbindlich.
2.
Die Ordnungszahlen und der Wortlaut des Musters sind verbindlich. Die fett gedruckten Felder sind Pflichtfelder, die unbedingt ausgefüllt werden müssen.
3.
Angaben zu den einzelnen Feldern:

    Feld 1 (Inhaber der Erlaubnis): Gegebenenfalls kann der Name des verantwortlichen Beauftragten hinzugefügt werden.

    Feld 3 (Gültigkeit/Ende): Anzugeben ist das Ende der Gültigkeit bzw. ob die Inhaber der Erlaubnis in bestimmten Abständen, spätestens jedoch nach drei Jahren, nachweisen müssen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis noch erfüllt werden.

    Feld 4 (Erfasster Stoff): Bezeichnung des erfassten Stoffes gemäß dem Anhang oder im Falle von Mischungen oder Naturprodukten deren Bezeichnung bzw. die Bezeichnung jeglicher darin enthaltener erfasster Stoffe gemäß dem Anhang. Gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um Salze handelt.

    Feld 4 (KN-Code): Zusätzlich zum KN-Code kann auch die CAS-Nummer angegeben werden.

    Feld 4 (Vorgang): Anzugeben ist, ob es sich um eine Ausfuhr, Einfuhr und/oder um Vermittlungsgeschäfte handelt. Bei einer Einfuhr ist je nach Fall zu präzisieren: Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verwendung, übliche Behandlungen und/oder Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr. Bei Vorgängen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 ist zu präzisieren: Lagerung, Erzeugung, Herstellung, Weiterverarbeitung, Handel, Vertrieb und/oder Vermittlung.

    Feld 4 (Betriebsstätte): Bei Vermittlungsgeschäften gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 braucht die Betriebsstätte nicht angegeben zu werden.

4.
Die Mitgliedstaaten können Felder für nationale Zwecke vorsehen. Diese sind durch eine Ordnungszahl gefolgt von einem Großbuchstaben zu kennzeichnen (z. B. 4A).
5.
Schutz personenbezogener Daten

Verarbeitet die Europäische Kommission personenbezogene Daten, die in diesem Dokument enthalten sind, findet die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr Anwendung.

Verarbeitet die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats personenbezogene Daten, die in diesem Dokument enthalten sind, finden die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG Anwendung.

Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht in der Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen innerhalb der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 273/2004, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1258/2013, und zwischen der Union und Drittländern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 111/2005, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1259/2013.

Die zuständige nationale Behörde, bei der das vorliegende Dokument eingereicht worden ist, kontrolliert die Verarbeitung der Daten. Die Liste der zuständigen Behörden wird auf der Website der Kommission veröffentlicht:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/customs/customs_controls/drugs_precursors/legislation/national_competent_authorities.pdf

Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und Drittländern und unbeschadet der in der Union geltenden Datenschutzbestimmungen dürfen die Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten personenbezogene Daten und die in diesem Dokument enthaltenen Informationen mit den zuständigen Behörden in Drittländern zur Kontrolle und Überwachung bestimmter, häufig zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen oder psychotropen Substanzen verwendeter Stoffe austauschen.

Die betroffene Person hat ein Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 bzw. gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG berechtigt, diese Daten gegebenenfalls zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren.

Alle Anträge auf Ausübung des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung oder Sperrung sind bei der zuständigen Behörde, bei der das vorliegende Dokument eingereicht wurde, zu stellen und werden von dieser bearbeitet.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 und Artikel 13b der Verordnung (EG) Nr. 273/2004.

Im vorliegenden Dokument enthaltene personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für die Zwecke erforderlich ist, für die sie erhoben wurden.

Bei Unstimmigkeiten können Beschwerden an die entsprechende nationale Datenschutzbehörde gerichtet werden. Die Kontaktdaten der nationalen Datenschutzbehörden können auf der Webseite der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission abgerufen werden: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/bodies/authorities/eu/index_en.htm#h2-1.

Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Kommission sollten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten gerichtet wenden: http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/.

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