Artikel 1 VO (EU) 2015/1017

Gegenstand

(1) Mit dieser Verordnung werden ein Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), eine EU-Garantie und ein EU-Garantiefonds errichtet. Darüber hinaus werden mit dieser Verordnung eine europäische Plattform für Investitionsberatung (European investment advisory hub — EIAH) und ein europäisches Investitionsvorhabenportal (im Folgenden „Vorhabenportal” ) errichtet.

(2) Für die Zwecke von Absatz 1 bestimmt diese Verordnung, dass die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Vereinbarung über den EFSI und eine Vereinbarung mit der EIB über die Umsetzung der EIAH abschließt.

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