ANHANG VI VO (EU) 2015/104

IOTC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

1.
Höchstzahl der Unionsschiffe, die im IOTC-Übereinkommensbereich tropischen Thunfisch fangen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 22 61364
Frankreich 27 45383
Portugal 5 1627
Italien 1 2137
Union 55 110511

2.
Höchstzahl der Unionsschiffe, die im IOTC-Übereinkommensbereich Schwertfisch und Weißen Thun fangen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 27 11590
Frankreich 41(1) 7882
Portugal 15 6925
Vereinigtes Königreich 4 1400
Union 87 27797

3.
Die in Nummer 1 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun fangen.
4.
Die in Nummer 2 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch Tropischen Thunfisch fangen.

Fußnote(n):

(1)

In dieser Zahl sind in Mayotte registrierte Schiffe nicht enthalten; sie kann künftig im Einklang mit dem Fischereiflottenentwicklungsplan von Mayotte erhöht werden.

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