Artikel 1 VO (EU) 2015/1094

Gegenstand und Geltungsbereich

(1) In dieser Verordnung sind Anforderungen an die Kennzeichnung gewerblicher Kühllagerschränke sowie an die Bereitstellung ergänzender Informationen zu diesen Produkten festgelegt.

(2) Diese Verordnung gilt für netzbetriebene gewerbliche Kühllagerschränke einschließlich solcher, die für die Kühlung von Lebensmitteln und Tiernahrung verkauft werden.

(3) Diese Verordnung gilt nicht für:

a)
gewerbliche Kühllagerschränke, die nicht hauptsächlich mit Strom betrieben werden;
b)
gewerbliche Kühllagerschränke, die mit einem getrennten Verflüssigungssatz betrieben werden;
c)
offene Schränke, bei denen das Offensein eine wesentliche Voraussetzung für ihren Haupteinsatzzweck darstellt;
d)
Kühllagerschränke, die speziell für die Lebensmittelverarbeitung ausgelegt sind, wobei es für die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht ausreicht, wenn der Schrank nur ein speziell für die Lebensmittelverarbeitung ausgelegtes Fach umfasst und dieses einen Nettorauminhalt von weniger als 20 % des gesamten Nettorauminhalts des Schrankes aufweist;
e)
Kühllagerschränke, die ausschließlich für das kontrollierte Auftauen gefrorener Lebensmittel ausgelegt sind, wobei es für die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht ausreicht, wenn der Schrank nur ein ausschließlich für das kontrollierte Auftauen gefrorener Lebensmittel ausgelegtes Fach aufweist;
f)
Saladetten;
g)
Kühltheken und andere Lagerschränke ähnlicher Art, die außer für die Kühlung und Lagerung hauptsächlich für das Ausstellen und den Verkauf von Lebensmitteln bestimmt sind;
h)
Kühllagerschränke mit einem Kühlkreislauf ohne Kaltdampfkreisprozess;
i)
Sonderanfertigungen gewerblicher Kühllagerschränke, die nach den Vorgaben des jeweiligen Kunden einzeln hergestellt werden und nicht mit anderen gewerblichen Kühllagerschränken gemäß der Begriffsbestimmung 9 in Anhang I gleichwertig sind;
j)
Kühl-Gefrierkombinationen;
k)
Geräte mit statischer Kühlung;
l)
Einbau-Kühllagerschränke;
m)
Kühllagerschränke für Rollbehälter oder mit Durchreiche;
n)
Gefriertruhen.

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