Artikel 7 VO (EU) 2015/1094

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Bei der Überprüfung berücksichtigt sie insbesondere:

a)
signifikante Änderungen der Marktanteile verschiedener Arten von Geräten;
b)
die in Anhang X aufgeführten Toleranzen für die Nachprüfung;
c)
die Frage, ob ein Verfahren zur Ermittlung des jährlichen Normenergieverbrauchs von Kühl-Gefrierkombinationen eingeführt werden sollte;
d)
die Frage, ob ein überarbeitetes Verfahren für den jährlichen Normenergieverbrauch von Tischkühlschränken eingeführt werden sollte.

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