Artikel 7 VO (EU) 2015/1094
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Bei der Überprüfung berücksichtigt sie insbesondere:
- a)
- signifikante Änderungen der Marktanteile verschiedener Arten von Geräten;
- b)
- die in Anhang X aufgeführten Toleranzen für die Nachprüfung;
- c)
- die Frage, ob ein Verfahren zur Ermittlung des jährlichen Normenergieverbrauchs von Kühl-Gefrierkombinationen eingeführt werden sollte;
- d)
- die Frage, ob ein überarbeitetes Verfahren für den jährlichen Normenergieverbrauch von Tischkühlschränken eingeführt werden sollte.
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