Artikel 6 VO (EU) 2015/1094
Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
Bei der Prüfung der Einhaltung der angegebenen Energieeffizienzklasse, des jährlichen Energieverbrauchs und des Rauminhalts wenden die Mitgliedstaaten das in Anhang X beschriebene Verfahren an.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.