Artikel 5 VO (EU) 2015/1094

Messungen und Berechnungen

Die gemäß den Artikeln 3 und 4 bereitzustellenden Informationen werden gemäß Anhang IX mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden ermittelt, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen.

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