ANHANG I VO (EU) 2015/1108
Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern | IUPAC-Bezeichnung | Reinheit(1) | Datum der Genehmigung | Sonderbestimmungen |
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Essig CAS-Nr.: 90132-02-8 |
Entfällt | Lebensmittelqualität mit höchstens 10 | 1. Juli 2015 |
Zulassung nur bei Verwendung des Grundstoffs als Fungizid oder Bakterizid. Essig muss gemäß den besonderen Bedingungen angewandt werden, die in den Schlussfolgerungen des Überprüfungsberichts zu Essig (SANCO/12896/2014) und insbesondere in dessen Anlagen I und II enthalten sind. |
Fußnote(n):
- (1)
Nähere Angaben zur Identität, Spezifikation und Anwendungsweise des Grundstoffs sind im betreffenden Überprüfungsbericht enthalten.
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