ANHANG I VO (EU) 2015/1108

Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit(1) Datum der Genehmigung Sonderbestimmungen

Essig

CAS-Nr.: 90132-02-8

Entfällt Lebensmittelqualität mit höchstens 10 1. Juli 2015

Zulassung nur bei Verwendung des Grundstoffs als Fungizid oder Bakterizid.

Essig muss gemäß den besonderen Bedingungen angewandt werden, die in den Schlussfolgerungen des Überprüfungsberichts zu Essig (SANCO/12896/2014) und insbesondere in dessen Anlagen I und II enthalten sind.

Fußnote(n):

(1)

Nähere Angaben zur Identität, Spezifikation und Anwendungsweise des Grundstoffs sind im betreffenden Überprüfungsbericht enthalten.

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