ANHANG I VO (EU) 2015/1185

Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V

Für die Anhänge II bis V gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1.
„Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad” (ηs) bezeichnet den Quotienten aus dem von einem Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät gedeckten Raumheizwärmebedarf und dem zur Deckung dieses Bedarfs erforderlichen jährlichen Energieverbrauch in %;
2.
„Umrechnungskoeffizient” (CC) bezeichnet einen Beiwert, der den in der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz(1) auf 40 % geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung in der EU widerspiegelt; der Wert des Umrechnungskoeffizienten ist CC = 2,5;
3.
„Staubemissionen” bezeichnet den Staubausstoß bei Nennwärmeleistung in mg/m3 (trockenes Rauchgas), berechnet für 273 K und 1013 mbar sowie bezogen auf 13 % O2, oder den gewichteten Durchschnitt des Staubausstoßes bei bis zu vier Brenngeschwindigkeiten, ausgedrückt in g/kg Trockenstoff;
4.
„Kohlenmonoxid-Emissionen” bezeichnet den Kohlenmonoxid-Ausstoß bei Nennwärmeleistung in mg/m3 Rauchgas, berechnet für 273 K und 1013 mbar und bezogen auf 13 % O2;
5.
„Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen” bezeichnet den Ausstoß von gasförmigen organischen Verbindungen in mgC/m3 Rauchgas, berechnet für 273 K und 1013 mbar und bezogen auf 13 % O2;
6.
„Stickoxid-Emissionen” bezeichnet den Stickoxid-Ausstoß bei Nennwärmeleistung in mg/m3 Rauchgas, ausgedrückt als NO2, berechnet für 273 K und 1013 mbar und bezogen auf 13 % O2;
7.
„Heizwert” (NCV) bezeichnet die gesamte Wärmemenge, die von einer Brennstoffeinheit mit einem geeigneten Feuchtigkeitsgrad abgegeben wird, wenn diese vollständig mit Sauerstoff verbrannt wird und wenn die Verbrennungsprodukte nicht wieder auf Umgebungstemperatur abgekühlt werden;
8.
„thermischer Wirkungsgrad bei Nenn- oder Mindestwärmeleistung” (ηth,nom bzw. ηth,min) bezeichnet das Verhältnis der nutzbaren Wärmeleistung zur Gesamtenergiezufuhr (Heizwert) eines Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräts in %;
9.
„elektrischer Leistungsbedarf bei Nennwärmeleistung” (elmax) bezeichnet die elektrische Leistungsaufnahme des Festbrennstoff-Einzelraumheizgerätes bei Nennwärmeleistung. Die elektrische Leistungsaufnahme wird ohne Berücksichtigung der Leistungsaufnahme einer Umwälzpumpe ermittelt, wenn das Produkt über eine indirekte Heizfunktion verfügt und mit einer Umwälzpumpe ausgestattet ist, und in kW angegeben;
10.
„elektrischer Leistungsbedarf bei Mindestwärmeleistung” (elmin) bezeichnet die elektrische Leistungsaufnahme des Festbrennstoff-Einzelraumheizgerätes bei Mindestwärmeleistung. Die elektrische Leistungsaufnahme wird ohne Berücksichtigung der Leistungsaufnahme einer Umwälzpumpe ermittelt, wenn das Produkt über eine indirekte Heizfunktion verfügt und mit einer Umwälzpumpe ausgestattet ist, und in kW angegeben;
11.
„elektrischer Leistungsbedarf im Bereitschaftszustand” (elsb) bezeichnet die elektrische Leistungsaufnahme des Produkts im Bereitschaftszustand in kW;
12.
„Leistungsbedarf der Pilotflamme” (Ppilot) bezeichnet den in kW angegebenen Verbrauch des Produkts an festen Brennstoffen, der erforderlich ist, um eine Flamme als Zündquelle für den stärkeren Verbrennungsprozess bereitzuhalten, mit dem die Nennwärmeleistung oder die Wärmeleistung bei Teillast erzeugt wird, wenn die Pilotflamme länger als 5 Minuten vor dem Einschalten des Hauptbrenners brennt;
13.
„einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung nicht automatisch ändern kann und keine Rückmeldung der Raumtemperatur erfolgt, um die Wärmeleistung automatisch anzupassen;
14.
„zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle” bedeutet, dass die Wärmeleistung des Produkts manuell anhand von zwei oder mehreren Stufen angepasst werden kann, aber kein Gerät vorhanden ist, das die Wärmeleistung in Abhängigkeit von einer gewünschten Innentemperatur automatisch anpasst;
15.
„mit Raumtemperaturkontrolle mittels eines mechanischen Thermostats” bedeutet, dass das Produkt mit einem nicht elektronisch arbeitenden Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen;
16.
„mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle” bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen;
17.
„mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung” bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen, wobei die erwünschten Temperaturen und dazugehörigen Zeiträume für einen 24-stündigen Zeitraum eingestellt werden können;
18.
„mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung” bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen, wobei die erwünschten Temperaturen und dazugehörigen Zeiträume für eine ganze Woche eingestellt werden können. Während des 7-tägigen Zeitraums müssen auch unterschiedliche Einstellungen für verschiedene Tage möglich sein;
19.
„Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung” bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das die zu erreichende Raumtemperatur automatisch verringert, wenn es erkennt, dass in dem Raum niemand anwesend ist;
20.
„Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster” bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das die Wärmeleistung verringert, wenn ein Fenster oder eine Tür geöffnet wurden. Wird ein Sensor zur Erkennung eines geöffneten Fensters oder einer geöffneten Tür verwendet, kann er innerhalb oder außerhalb des Produkts oder in die Gebäudestruktur installiert sein, wobei diese Optionen auch miteinander kombiniert werden können;
21.
„mit Fernbedienungsoption” bezeichnet eine Funktion, die eine Interaktion mit dem Regler des Produkts auch außerhalb des Gebäudes ermöglicht, in dem das Produkt installiert ist;
22.
„einstufig” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung nicht automatisch anpassen kann;
23.
„zweistufig” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Raumlufttemperatur und einer erwünschten Raumlufttemperatur auf zwei unterschiedliche Stufen anpassen kann, was mithilfe von Temperaturmessfühlern und einer Schnittstelle, die nicht notwendigerweise Teil des Produkts selbst ist, geregelt wird;
24.
„modulierend” bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Raumlufttemperatur und einer erwünschten Raumlufttemperatur auf drei oder mehr unterschiedliche Stufen anpassen kann, was mittels Temperaturmessfühlern und einer Schnittstelle, die nicht notwendigerweise Teil des Produkts selbst ist, geregelt wird;
25.
„Bereitschaftszustand” bezeichnet einen Zustand, in dem das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Stromnetz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt ausführt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Informations- oder Statusanzeige;
26.
„sonstige fossile Brennstoffe” bezeichnet fossile Brennstoffe außer Anthrazit und Trockendampfkohle, Steinkohlenkoks, Schwelkoks, bituminöser Kohle, Braunkohle, Torf oder Briketts aus einer Mischung aus fossilen Brennstoffen;
27.
„sonstige holzartige Biomasse” bezeichnet holzartige Biomasse außer Scheitholz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 25 %, brikettierten Brennstoffen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 14 % und Pressholz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 12 %;
28.
„Modellkennung” bezeichnet den üblicherweise alphanumerischen Code, der ein bestimmtes Modell eines Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräts von anderen Modellen mit demselben Warenzeichen oder Herstellernamen unterscheidet.
29.
„Feuchtigkeitsgehalt” bezeichnet das Verhältnis der Masse des Wassers in dem Brennstoff zur Gesamtmasse des Brennstoffs bei Verwendung in dem Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät.

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1).

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