ANHANG II VO (EU) 2015/1185

Ökodesign-Anforderungen

1.
Spezifische Ökodesign-Anforderungen an den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

a)
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte die folgenden Anforderungen erfüllen:

i)
Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer muss mindestens 30 % betragen;
ii)
der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, muss mindestens 65 % betragen;
iii)
der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, muss mindestens 79 % betragen;
iv)
der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Herden muss mindestens 65 % betragen;

2.
Spezifische Ökodesign-Anforderungen an die Emissionen

a)
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Staubemissionen (PM) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten folgende Werte nicht überschreiten:

i)
Für die PM-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer gilt: Sie dürfen 50 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode gemessen werden, und sie dürfen 6 g/kg (Trockenstoff) nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 2 beschriebenen Methode gemessen werden;
ii)
für die PM-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden gilt: Sie dürfen 40 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode gemessen werden; sie dürfen 5 g/kg (Trockenstoff) nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 2 beschriebenen Methode gemessen werden; sie dürfen 2,4 g/kg (Trockenstoff) bei Betrieb mit Biomasse bzw. 5,0 g/kg (Trockenstoff) bei Betrieb mit fossilen Festbrennstoffen nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 3 beschriebenen Methode gemessen werden;
iii)
für die PM-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, gilt: Sie dürfen 20 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode gemessen werden; sie dürfen 2,5 g/kg (Trockenstoff) nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 2 beschriebenen Methode gemessen werden; sie dürfen 1,2 g/kg (Trockenstoff) nicht überschreiten, wenn sie nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 3 beschriebenen Methode gemessen werden.

b)
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen (OGC) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten folgende Werte nicht überschreiten:

i)
Die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden dürfen 120 mgC/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten;
ii)
die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, dürfen 60 mgC/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten.

c)
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten folgende Werte nicht überschreiten:

i)
Die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer dürfen 2000 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten;
ii)
Die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden dürfen 1500 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten;
iii)
die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, dürfen 300 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten.

d)
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Stickoxid-Emissionen (NOx) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten folgende Werte nicht überschreiten:

i)
Die NOx-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer, von Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer und von Herden dürfen 200 mg/m3, ausgedrückt als NO2 und bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten, wenn sie mit Biomasse betrieben werden;
ii)
die NOx-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer, von Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer und von Herden dürfen 300 mg/m3, ausgedrückt als NO2 und bezogen auf 13 % O2, nicht überschreiten, wenn sie mit fossilen Festbrennstoffen betrieben werden.

3.
Anforderungen an die Produktinformationen

a)
Ab dem 1. Januar 2022 müssen die folgenden Produktinformationen zu Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten bereitgestellt werden:

i)
Die Bedienungsanleitungen für Installateure und Endnutzer sowie die frei zugänglichen Websites von Herstellern, deren autorisierten Vertretern und Importeuren müssen folgende Angaben enthalten:

(1)
die in Tabelle 1 aufgeführten technischen Angaben, wobei die technischen Parameter gemäß Anhang III zu messen und berechnen sind und die in der Tabelle angegebenen wesentlichen Werte zu nennen sind;
(2)
alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Festbrennstoff-Einzelraumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen;
(3)
Informationen zur Zerlegung, Wiederverwertung und/oder Entsorgung am Ende des Lebenszyklus.

ii)
Für die Zwecke der Konformitätsbewertung nach Artikel 4 muss die technische Dokumentation folgende Angaben enthalten:

(1)
die unter Buchstabe a aufgeführten Informationen;
(2)
gegebenenfalls eine Liste gleichwertiger Modelle.
(3)
wenn es sich bei dem bevorzugten Brennstoff oder einem sonstigen geeigneten Brennstoff gemäß Tabelle 1 um sonstige holzartige Biomasse, nicht-holzartige Biomasse, einen sonstigen fossilen Brennstoff oder eine sonstige Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen handelt, eine für die eindeutige Bestimmung des Brennstoffs hinreichend ausführliche Beschreibung sowie die technische Norm oder Spezifikation des Brennstoffs, einschließlich des gemessenen Feuchtigkeitsgehalts und des gemessenen Aschengehalts, sowie bei sonstigen fossilen Brennstoffen den gemessenen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen im Brennstoff.

b)
Ab dem 1. Januar 2022 müssen die folgenden Produktinformationen zu Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten bereitgestellt werden:

i)
Nur bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten ohne Abgasführung und bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Abgasführung: Im Handbuch für Endnutzer, auf den frei zugänglichen Websites der Hersteller und auf der Produktverpackung muss der folgende Satz auf gut sichtbare und leserliche Weise in einer Sprache angegeben sein, die die Endnutzer in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, ohne Weiteres verstehen: „Dieses Produkt eignet sich nicht als Hauptheizgerät.”

(1)
Im Handbuch für Endnutzer muss dieser Satz auf dem Deckblatt angegeben sein;
(2)
auf frei zugänglichen Websites von Herstellern muss dieser Satz zusammen mit den anderen Produktmerkmalen angegeben sein;
(3)
auf der Produktverpackung ist der Satz an einer Stelle anzugeben, an der er dem Endnutzer auffällt, wenn er das Produkt vor dem Kauf sieht.

Tabelle 1

Erforderliche Angaben zu Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten

Modellkennung(en):
Indirekte Heizfunktion: [ja/nein]
Direkte Wärmeleistung: …(kW)
Indirekte Wärmeleistung: …(kW)
Brennstoff Bevorzugter Brennstoff (nur einer): Sonstige(r) geeignete(r) Brennstoff(e): ηs [x%]: Raumheizungs-Emissionen bei Nennwärmeleistung(*) Raumheizungs-Emissionen bei Mindestwärmeleistung(*)(**)
PM OGC CO NOx PM OGC CO NOx
[x] mg/Nm3 (13 % O2) [x] mg/Nm3 (13 % O2)
Scheitholz, Feuchtigkeitsgehalt ≤ 25 % [ja/nein] [ja/nein]
Pressholz, Feuchtigkeitsgehalt < 12 % [ja/nein] [ja/nein]
Sonstige holzartige Biomasse [ja/nein] [ja/nein]
Nicht-holzartige Biomasse [ja/nein] [ja/nein]
Anthrazit und Trockendampfkohle [ja/nein] [ja/nein]
Steinkohlenkoks [ja/nein] [ja/nein]
Schwelkoks [ja/nein] [ja/nein]
Bituminöse Kohle [ja/nein] [ja/nein]
Braunkohlenbriketts [ja/nein] [ja/nein]
Torfbriketts [ja/nein] [ja/nein]
Briketts aus einer Mischung aus fossilen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein]
Sonstige fossile Brennstoffe [ja/nein] [ja/nein]
Briketts aus einer Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein]
Sonstige Mischung aus Biomasse und festen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein]
Eigenschaften beim ausschließlichen Betrieb mit dem bevorzugten Brennstoff
Angabe Symbol Wert Einheit Angabe Symbol Wert Einheit
Wärmeleistung Thermischer Wirkungsgrad (auf der Grundlage des NCV)
Nennwärme-leistung Pnom x kW thermischer Wirkungsgrad bei Nennwärme-leistung ηth,nom x,x %
Mindestwärme-leistung (Richtwert) Pmin [x,x/N.A.] kW thermischer Wirkungsgrad bei Mindestwärme-leistung (Richtwert) ηth,min [x,x/N.A.] %
Hilfsstromverbrauch

Art der Wärmeleistung/Raumtemperaturkontrolle

(bitte eine Möglichkeit auswählen)

Bei Nennwärme-leistung elmax x,xxx kW einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]
Bei Mindestwärme-leistung elmin x,xxx kW zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]
Im Bereitschafts-zustand elSB x,xxx kW Raumtemperaturkontrolle mit mechanischem Thermostat [ja/nein]
Leistungsbedarf der Pilotflamme mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]
Leistungsbedarf der Pilotflamme (soweit vorhanden) Ppilot [x,xxx/N.A.] kW mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung [ja/nein]
mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung [ja/nein]
Sonstige Regelungsoptionen (Mehrfachnennungen möglich)
Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung [ja/nein]
Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster [ja/nein]
mit Fernbedienungsoption [ja/nein]
Kontaktangaben Name und Anschrift des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters.

Fußnote(n):

(*)

PM = Staub, OGC = gasförmige organische Verbindungen, CO = Kohlenmonoxid, NOx = Stickoxide

(**)

Nur bei Anwendung der Korrekturfaktoren F(2) oder F(3) erforderlich.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.