ANHANG III VO (EU) 2015/1185

Messungen und Berechnungen

1. Für die Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern im Amtsblatt der Europäischen Union zu diesem Zweck veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die den Methoden nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Dabei sind die Bedingungen der Nummern 2 bis 5 einzuhalten.

2.
Allgemeine Bedingungen für Messungen und Berechnungen

a)
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte werden mit dem bevorzugten Brennstoff und allen sonstigen in Anhang II Tabelle 1 angegebenen geeigneten Brennstoffen geprüft.
b)
Die angegebenen Werte für die Nennwärmeleistung und den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad werden auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet.
c)
Die angegebenen Emissionswerte werden auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet.

3.
Allgemeine Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

a)
Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ηS) wird als Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand (ηS,on) berechnet, wobei Korrekturen vorgenommen werden, um den Beiträgen der Wärmeleistungsregelung, des Hilfsstromverbrauchs und des Energieverbrauchs einer Pilotflamme Rechnung zu tragen.
b)
Der Stromverbrauch wird mit dem Umrechnungskoeffizienten (CC) von 2,5 multipliziert.

4.
Allgemeine Bedingungen für die Emissionen

a)
Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten werden die Emissionen von Staub (PM), gasförmigen organischen Verbindungen (OGC), Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxiden (NOx) sowie der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad gleichzeitig gemessen; dies gilt nicht für die Staubemissionen, wenn eine der unter Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 2 oder unter Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 3 beschriebenen Methoden angewandt wird.

i)
Für die Messung der Staubemissionen kann eine der drei folgenden Methoden gewählt werden, von denen jede mit eigenen Anforderungen verbunden ist:

1.
Staubmessung durch Entnahme einer Teil-Rauchgasprobe über einem erwärmten Filter. Die Staubmessung erfolgt, während das Produkt seine Nennleistung erzeugt, sowie gegebenenfalls bei Teillast;
2.
Staubmessung durch Entnahme einer Teil-Rauchgasprobe während des gesamten Verbrennungszyklus mithilfe des natürlichen Luftzugs aus einem verdünnten Rauchgas unter Verwendung eines Vollstrom-Verdünnungstunnels und eines Filters bei Umgebungstemperatur;
3.
Staubmessung durch Entnahme einer Teil-Rauchgasprobe während eines Zeitraums von 30 Minuten mithilfe eines festen Rauchabzugs bei 12 Pa aus einem verdünnten Rauchgas unter Verwendung eines Vollstrom-Verdünnungstunnels und eines Filters bei Umgebungstemperatur oder eines Elektrofilters.

ii)
Der Gehalt an gasförmigen organischen Verbindungen (OGC) in den Verbrennungsprodukten des Gerätes wird extraktiv und kontinuierlich mittels eines Flammenionisationsdetektors gemessen. Das Ergebnis wird in Milligramm Kohlenstoff angegeben. Die Messung des OGC-Gehalts der Verbrennungsprodukte des Gerätes erfolgt, während das Produkt seine Nennwärmeleistung erzeugt, sowie gegebenenfalls bei Teillast.
iii)
Der CO-Gehalt in den Verbrennungsprodukten des Gerätes wird extraktiv und kontinuierlich mittels eines Flammenionisationsdetektors gemessen. Die Messung des CO-Gehalts der Verbrennungsprodukte des Gerätes erfolgt, während das Produkt seine Nennwärmeleistung erzeugt, sowie gegebenenfalls bei Teillast.
iv)
Der NOx-Gehalt der Verbrennungsprodukte des Gerätes wird extraktiv und kontinuierlich mittels Chemilumineszenz-Detektion gemessen. Die NOx-Emissionen werden als Summe von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid gemessen und in Stickstoffdioxid ausgedrückt. Die Messung des NOx-Gehalts der Verbrennungsprodukte des Gerätes erfolgt, während das Produkt seine Nennleistung erzeugt, sowie gegebenenfalls bei Teillast.

b)
Die angegebenen Werte für die Nennwärmeleistung, den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad und die Emissionen werden auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet.

5.
Spezifische Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

a)
Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten ist folgendermaßen definiert:

ηS = ηS,on – 10% + F(2) + F(3) – F(4) – F(5)

Dabei gilt:

ηS,on ist der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand, angegeben in % und berechnet gemäß Nummer 5 Buchstabe b;

F(2) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte sich gegenseitig ausschließen oder nicht miteinander addiert werden können;

F(3) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte miteinander addiert werden können;

F(4) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Hilfsstromverbrauchs zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt;

F(5) ist ein Korrekturfaktor in %, der dem negativen Beitrag des Energieverbrauchs einer Pilotflamme zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt.

b)
Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand errechnet sich wie folgt:

ηS,on = ηth,nom

Dabei gilt:

ηth,nom ist der thermische Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung auf der Grundlage des Heizwerts.

c)
Der Korrekturfaktor F(2), der dem positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte sich gegenseitig ausschließen oder nicht miteinander addiert werden können, errechnet sich wie folgt:

Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten entspricht der Korrekturfaktor F(2) abhängig von den Eigenschaften der Regelung einem der in Tabelle 2 aufgeführten Werte. Dabei kann nur ein Wert ausgewählt werden.

Tabelle 2

Korrekturfaktor F(2)

Ausstattung des Produkts (es kann nur eine Option ausgewählt werden): F(2)
einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle 0,0 %
zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine Temperaturkontrolle 1,0 %
Raumtemperaturkontrolle mit mechanischem Thermostat 2,0 %
mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle 4,0 %
mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung 6,0 %
mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung 7,0 %

Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten, die die in Anhang II Nummer 2 beschriebenen Anforderungen an die Emissionen nicht erfüllen, wenn die Temperaturregelung auf die Mindestwärmeleistung eingestellt ist, beträgt F(2) null. In dieser Einstellung darf die Wärmeleistung nicht mehr als 50 % der Nennwärmeleistung betragen.

d)
Der Korrekturfaktor F(3), der dem positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad Rechnung trägt, der auf die angepassten Beiträge raumtemperaturgeführter Regelungen zurückgeht, deren Werte miteinander addiert werden können, errechnet sich wie folgt:

Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten entspricht der Korrekturfaktor F(3) abhängig von den Eigenschaften der Regelung der Summe der in Tabelle 3 aufgeführten Werte.

Tabelle 3

Korrekturfaktor F(3)

Ausstattung des Produkts (Mehrfachnennungen möglich): F(3)
Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung 1,0 %
Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster 1,0 %
mit Fernbedienungsoption 1,0 %

Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten, die die in Anhang II Nummer 2 beschriebenen Anforderungen an die Emissionen nicht erfüllen, wenn die Temperaturregelung auf die Mindestwärmeleistung eingestellt ist, beträgt F(3) null. In dieser Einstellung darf die Wärmeleistung nicht mehr als 50 % der Nennwärmeleistung betragen.

e)
Der Korrekturfaktor für den Hilfsstromverbrauch F(4) errechnet sich wie folgt:

Dieser Korrekturfaktor trägt dem Hilfsstromverbrauch im Ein-Zustand sowie im Bereitschaftszustand Rechnung.

F 4 CC0,2elmax0,8elmin1,3elsbPnom100%

Dabei gilt:

elmax ist die elektrische Leistungsaufnahme bei Nennwärmeleistung in kW;

elmin ist die elektrische Leistungsaufnahme bei Mindestwärmeleistung in kW. Ist keine Mindestwärmeleistung vorgesehen, so ist der Wert für die elektrische Leistungsaufnahme bei Nennwärmeleistung zu verwenden;

elsb ist die elektrische Leistungsaufnahme des Produkts im Bereitschaftszustand in kW;

Pnom ist die Nennwärmeleistung des Produkts in kW.

f)
Der Korrekturfaktor F(5) zur Berücksichtigung des Energieverbrauchs einer Pilotflamme errechnet sich wie folgt:

Dieser Korrekturfaktor spiegelt den Leistungsbedarf der Pilotflamme wider.

F 5 0,5PpilotPnom100%

Dabei gilt:

Ppilot ist die Leistungsaufnahme der Pilotflamme in kW;

Pnom ist die Nennwärmeleistung des Produkts in kW.

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