ANHANG IV VO (EU) 2015/1186

Produktdatenblatt

1.
Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Einzelraumheizgerätes sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen:

a)
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten;
c)
Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1;
d)
direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet;
e)
indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet;
f)
Energieeffizienzindex, gemäß Anhang VIII berechnet und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet;
g)
Brennstoff-Energieeffizienz bei Nennwärmeleistung sowie gegebenenfalls bei Mindestlast, gemäß Anhang VIII berechnet und auf die erste Dezimalstelle gerundet;
h)
alle beim Zusammenbau, bei der Installation oder Wartung des Einzelraumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen.

2.
Ein Datenblatt kann eine Reihe von Einzelraumheizgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken.
3.
Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.