ANHANG VI VO (EU) 2015/1186

Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet

1.
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:

a)
Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1;
b)
direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet;
c)
indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet.

2.
Schrifttyp und -größe aller unter Nummer 1 genannten Angaben müssen gut lesbar sein.

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