ANHANG VI VO (EU) 2015/1186
Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet
- 1.
-
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:
- a)
- Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1;
- b)
- direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet;
- c)
- indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet.
- 2.
- Schrifttyp und -größe aller unter Nummer 1 genannten Angaben müssen gut lesbar sein.
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