ANHANG IX VO (EU) 2015/1187
Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex
- 1.
-
Der Energieeffizienzindex (EEI) von Festbrennstoffkesseln wird wie folgt für den bevorzugten Brennstoff berechnet und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet:
EEI = ηson × 100 × BLF – F(1) – F(2) × 100 + F(3) × 100
Dabei gilt:
- a)
- ηson ist der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand, berechnet gemäß Anhang VIII Nummer 4 Buchstabe b;
- b)
- BLF ist der Biomasse-Kennzeichnungsfaktor, der bei Biomassekesseln 1,45 und bei mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kesseln 1 beträgt;
- c)
- F(1) steht für einen negativen Beitrag zum Energieeffizienzindex aufgrund angepasster Beiträge von Temperaturreglern; F(1) = 3;
- d)
- F(2) steht für einen negativen Beitrag zum Energieeffizienzindex durch den Hilfsstromverbrauch und wird gemäß Anhang VIII Nummer 4 Buchstabe c berechnet;
- e)
-
F(3) steht für einen positiven Beitrag zum Energieeffizienzindex durch den elektrischen Wirkungsgrad von Festbrennstoffkesseln mit Kraft-Wärme-Kopplung und wird wie folgt berechnet:
F(3) = 2,5 × ηel,n
- 2.
- Der Energieeffizienzindex (EEI) von Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen wird gemäß Anhang IV Nummer 2 bestimmt.
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