ANHANG VIII VO (EU) 2015/1187

Messungen und Berechnungen

1. Für die Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern im Amtsblatt der Europäischen Union zu diesem Zweck veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen. Dabei sind die Bedingungen und technischen Parameter der Nummern 2 bis 5 zu beachten.

2.
Allgemeine Bedingungen für Messungen und Berechnungen

a)
Festbrennstoffkessel werden mit dem bevorzugten Brennstoff geprüft.
b)
Der angegebene Wert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad wird auf die nächste ganze Zahl gerundet.

3.
Allgemeine Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoffkesseln

a)
Soweit anwendbar, werden die Werte des Brennstoff-Wirkungsgrades ηn, ηp und die Werte der nutzbaren Wärmeleistung Pn, Pp gemessen. Bei Festbrennstoffkesseln mit Kraft-Wärme-Kopplung wird auch der Wert des elektrischen Wirkungsgrades ηel,n gemessen.
b)
Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad ηs wird als Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand ηson berechnet und um Beiträge berichtigt, mit denen die Temperaturregelung und der Hilfsstromverbrauch berücksichtigt werden; bei Festbrennstoffkesseln mit Kraft-Wärme-Kopplung wird zudem eine Berichtigung durch Addition des elektrischen Wirkungsgrades, multipliziert mit einem Umrechnungskoeffizienten CC von 2,5, vorgenommen.
c)
Der Stromverbrauch wird mit dem Umrechnungskoeffizienten CC von 2,5 multipliziert.

4.
Allgemeine Bedingungen für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoffkesseln

a)
Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad ηs ist definiert als:

ηs = ηsonF(1)F(2) + F(3)

Dabei gilt:

(1)
ηson ist der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand, angegeben in % und berechnet gemäß Nummer 4 Buchstabe b;
(2)
F(1) steht für eine Verringerung des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrades aufgrund angepasster Beiträge von Temperaturreglern; F(1) = 3 %;
(3)
F(2) steht für einen negativen Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad durch den Hilfsstromverbrauch, angegeben in % und berechnet gemäß Nummer 4 Buchstabe c;
(4)
F(3) steht für einen positiven Beitrag zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad durch den elektrischen Wirkungsgrad von Festbrennstoffkesseln mit Kraft-Wärme-Kopplung, angegeben in % und berechnet wie folgt:

F(3) = 2,5 × ηel,n

b)
Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad im Betriebszustand, ηson, errechnet sich wie folgt:

(1)
Bei manuell befeuerten Festbrennstoffkesseln, die dauerhaft bei 50 % der Nennwärmeleistung betrieben werden können, sowie bei automatisch befeuerten Festbrennstoffkesseln:

ηson = 0,85 × ηp + 0,15 × ηn

(2)
Bei manuell befeuerten Festbrennstoffkesseln, die nicht dauerhaft bei maximal 50 % der Nennwärmeleistung betrieben werden können, sowie bei Festbrennstoffkesseln mit Kraft-Wärme-Kopplung:

ηson = ηn

c)
F(2) errechnet sich wie folgt:

(1)
Bei manuell befeuerten Festbrennstoffkesseln, die dauerhaft bei 50 % der Nennwärmeleistung betrieben werden können, sowie bei automatisch befeuerten Festbrennstoffkesseln:

F(2) = 2,5 × (0,15 × elmax + 0,85 × elmin + 1,3 × PSB)/(0,15 × Pn + 0,85 × Pp)

(2)
Bei manuell befeuerten Festbrennstoffkesseln, die nicht dauerhaft bei maximal 50 % der Nennwärmeleistung betrieben werden können, sowie bei Festbrennstoffkesseln mit Kraft-Wärme-Kopplung:

F(2) = 2,5 × (elmax + 1,3 × PSB)/Pn

5.
BERECHNUNG DES BRENNWERTS

Der Brennwert (GCV) errechnet sich aus dem feuchtigkeitsfreien Brennwert (GCVmf) unter Verwendung der folgenden Umwandlung: GCV = GCVmf × (1 – M) Dabei gilt:
a)
GCV und GCVmf werden in Megajoule pro Kilogramm angegeben;
b)
M ist der Feuchtigkeitsgehalt des Brennstoffs, angegeben als Verhältnis.

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