Artikel 7 VO (EU) 2015/1188

Überarbeitung

Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung bis zum 1. Januar 2019 vor. Dabei prüft sie insbesondere,

ob strengere Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz und die Stickoxid-Emissionen (NOx) festgelegt werden sollten,

ob die Toleranzen für die Nachprüfung geändert werden sollten,

ob die Korrekturfaktoren zur Einschätzung des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrads von Einzelraumheizgeräten weiterhin gültig sind und

ob eine Zertifizierung durch Dritte eingeführt werden sollte.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.