Artikel 8 VO (EU) 2015/1188
Übergangsbestimmungen
Bis zum 1. Januar 2018 können die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Einzelraumheizgeräten gestatten, die den geltenden nationalen Vorschriften hinsichtlich des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrads und der Stickoxid-Emissionen entsprechen.
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