Artikel 21 VO (EU) 2015/1222

Kapazitätsberechnungsmethode

1. Der Vorschlag für eine gemäß Artikel 20 Absatz 2 entwickelte gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode für eine Kapazitätsberechnungsregion enthält für jeden Kapazitätsberechnungszeitbereich mindestens Folgendes:

a)
Methoden für die Berechnung der Input-Daten für die Kapazitätsberechnung, die die folgenden Parameter umfassen:

i)
eine Methode zur Festlegung der Zuverlässigkeitsmarge gemäß Artikel 22;
ii)
die Methoden zur Festlegung der Betriebssicherheitsgrenzwerte, der für die Kapazitätsberechnung relevanten Ausfälle und der Vergabebeschränkungen, die gemäß Artikel 23 angewandt werden können;
iii)
die Methode zur Festlegung der Erzeugungsverlagerungsschlüssel gemäß Artikel 24;
iv)
die Methode zur Festlegung der bei der Kapazitätsberechnung zu berücksichtigenden Entlastungsmaßnahmen gemäß Artikel 25;

b)
eine ausführliche Beschreibung des Kapazitätsberechnungsansatzes, die Folgendes enthält:

i)
eine mathematische Beschreibung des angewandten Kapazitätsberechnungsansatzes mit verschiedenen Input-Daten für die Kapazitätsberechnung;
ii)
Regeln zur Vermeidung unzulässiger Diskriminierung zwischen internen und zonenübergreifenden Austauschen, damit die Einhaltung von Anhang I Nummer 1.7 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 sichergestellt ist;
iii)
Vorschriften zur Berücksichtigung gegebenenfalls zuvor vergebener zonenübergreifender Kapazität;
iv)
Regeln für die Anpassung der Lastflüsse auf kritischen Netzelementen oder der zonenübergreifenden Kapazität aufgrund von Entlastungsmaßnahmen gemäß Artikel 25;
v)
für den lastflussgestützten Ansatz eine mathematische Beschreibung der Berechnung der Energieflussverteilungsfaktoren und der Berechnung der auf kritischen Netzelementen verfügbaren Margen;
vi)
für den Ansatz der koordinierten Nettoübertragungskapazität die Regeln für die Berechnung der zonenübergreifenden Kapazität, einschließlich der Regeln für die effiziente Aufteilung der Lastflusskapazitäten kritischer Netzelemente auf verschiedene Gebotszonengrenzen;
vii)
in Fällen, in denen die Lastflüsse auf kritischen Netzelementen durch zonenübergreifende Stromaustausche in verschiedenen Kapazitätsberechnungsregionen beeinflusst werden, die Regeln für die Aufteilung der Lastflusskapazitäten kritischer Netzelemente auf verschiedene Kapazitätsberechnungsregionen, um diese Lastflüsse berücksichtigen zu können;

c)
eine Methode für die Validierung der zonenübergreifenden Kapazität gemäß Artikel 26.

2. Für den Intraday-Kapazitätsberechnungszeitbereich wird in der Kapazitätsberechnungsmethode auch angegeben, wie häufig die Kapazität gemäß Artikel 14 Absatz 4 neu berechnet wird, wobei die Gründe für die gewählte Häufigkeit angeführt werden.

3. Die Kapazitätsberechnungsmethode umfasst ein Ausweichverfahren für den Fall, dass die ursprüngliche Kapazitätsberechnung zu keinen Ergebnissen führt.

4. Alle ÜNB in jeder Kapazitätsberechnungsregion verwenden, soweit möglich, harmonisierte Input-Daten für die Kapazitätsberechnung. Spätestens bis zum 31. Dezember 2020 verwenden alle Regionen eine harmonisierte Kapazitätsberechnungsmethode, die insbesondere eine harmonisierte Kapazitätsberechnungsmethode für den lastflussgestützten Ansatz und für den Ansatz der koordinierten Nettokapazität vorsieht. Die Harmonisierung der Kapazitätsberechnungsmethode wird einer Effizienzbewertung unterzogen, die die Harmonisierung der lastflussgestützten Methoden und der Methoden der koordinierten Nettoübertragungskapazität, die das gleiche Betriebssicherheitsniveau bewirken, betrifft. Alle ÜNB übermitteln allen Regulierungsbehörden innerhalb von 12 Monaten, nachdem mindestens zwei Kapazitätsberechnungsregionen eine gemeinsame Kapazitätsberechnungsmethode gemäß Artikel 20 Absatz 5 umgesetzt haben, die Bewertung mit einem Vorschlag für den Übergang zu einer harmonisierten Kapazitätsberechnungsmethode.

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