Artikel 3 VO (EU) 2015/1222
Ziele der Zusammenarbeit bei der Kapazitätsvergabe und dem Engpassmanagement
Mit dieser Verordnung werden die folgenden Ziele verfolgt:
- a)
- Förderung eines wirksamen Wettbewerbs in den Bereichen Stromerzeugung, -handel und -versorgung;
- b)
- Gewährleistung einer optimalen Nutzung der Übertragungsinfrastruktur;
- c)
- Gewährleistung der Betriebssicherheit;
- d)
- Optimierung der Berechnung und der Vergabe zonenübergreifender Kapazität;
- e)
- Gewährleistung einer fairen und nicht diskriminierenden Behandlung der ÜNB, der NEMOs, der Agentur, der Regulierungsbehörden und der Marktteilnehmer;
- f)
- Gewährleistung und Verbesserung der Transparenz und der Zuverlässigkeit von Informationen;
- g)
- Beitrag zum effizienten langfristigen Betrieb und Ausbau des Übertragungsnetzes und Stromsektors in der Union;
- h)
- Berücksichtigung der Notwendigkeit eines fairen und geordneten Marktes sowie einer fairen und geordneten Preisbildung;
- i)
- Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für die NEMOs;
- j)
- Bereitstellung eines nicht diskriminierenden Zugangs zu zonenübergreifender Kapazität.
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