Artikel 3 VO (EU) 2015/1222

Ziele der Zusammenarbeit bei der Kapazitätsvergabe und dem Engpassmanagement

Mit dieser Verordnung werden die folgenden Ziele verfolgt:

a)
Förderung eines wirksamen Wettbewerbs in den Bereichen Stromerzeugung, -handel und -versorgung;
b)
Gewährleistung einer optimalen Nutzung der Übertragungsinfrastruktur;
c)
Gewährleistung der Betriebssicherheit;
d)
Optimierung der Berechnung und der Vergabe zonenübergreifender Kapazität;
e)
Gewährleistung einer fairen und nicht diskriminierenden Behandlung der ÜNB, der NEMOs, der Agentur, der Regulierungsbehörden und der Marktteilnehmer;
f)
Gewährleistung und Verbesserung der Transparenz und der Zuverlässigkeit von Informationen;
g)
Beitrag zum effizienten langfristigen Betrieb und Ausbau des Übertragungsnetzes und Stromsektors in der Union;
h)
Berücksichtigung der Notwendigkeit eines fairen und geordneten Marktes sowie einer fairen und geordneten Preisbildung;
i)
Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für die NEMOs;
j)
Bereitstellung eines nicht diskriminierenden Zugangs zu zonenübergreifender Kapazität.

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