Artikel 44 VO (EU) 2015/1222

Festlegung von Ausweichverfahren

Spätestens 16 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung erarbeitet jeder ÜNB in Abstimmung mit allen anderen ÜNB in der Kapazitätsberechnungsregion einen Vorschlag für robuste und zeitnahe Ausweichverfahren, um für den Fall, dass bei der einheitlichen Day-Ahead-Kopplung keine Ergebnisse erzielt werden, eine effiziente, transparente und nichtdiskriminierende Kapazitätsvergabe zu gewährleisten.

Der Vorschlag für die Einführung von Ausweichverfahren ist Gegenstand einer Konsultation gemäß Artikel 12.

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