Artikel 61 VO (EU) 2015/1222
Berechnung der fahrplanbezogenen Austausche, die sich aus der einheitlichen Intraday-Marktkopplung ergeben
1. Jeder Berechner des fahrplanbezogenen Austauschs berechnet die fahrplanbezogenen Austausche zwischen Gebotszonen für jede Marktzeiteinheit nach der gemäß Artikel 56 erarbeiteten Methode.
2. Jeder Berechner des fahrplanbezogenen Austauschs unterrichtet die betreffenden NEMOs, zentralen Gegenparteien, Transportagenten und ÜNB über die vereinbarten fahrplanbezogenen Austausche.
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