Präambel VO (EU) 2015/1341

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zu einer Kontroll- und Durchsetzungsregelung, die auf dem Gebiet des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik anwendbar ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2791/1999 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 51 Absatz 1 Buchstaben c, d und g,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 wurden die Bestimmungen der Kontroll- und Durchsetzungsregelung (im Folgenden die „Regelung” ), die mit einer von der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) bei ihrer Jahrestagung am 15. November 2006 angenommenen Empfehlung erlassen und anschließend bei den Jahrestagungen im November 2007, 2008 und 2009 durch mehrere Empfehlungen geändert wurden, in Unionsrecht überführt.
(2)
Auf ihrer Jahrestagung im November 2013 verabschiedete die NEAFC die Empfehlung 9:2014 zur Änderung der Artikel 39, 40, 41 und 45 der Regelung über das Einlaufen in Häfen, Inspektionen in Häfen, Anlandungen und Umladungen sowie Maßnahmen gegenüber Schiffen, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (im Folgenden „IUU-Fischerei” ) betreiben. Auf derselben Jahrestagung verabschiedete die NEAFC die Empfehlung 11:2014 zur Änderung des Artikels 11 der Regelung für das Schiffsüberwachungssystem sowie die Empfehlung 14:2014 zur Änderung des Artikels 14 der Regelung für die Übermittlung von Meldungen und Mitteilungen an das Sekretariat der NEAFC.
(3)
Gemäß den Artikeln 12 und 15 des mit dem Beschluss 81/608/EWG des Rates(2) angenommenen Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik traten die Empfehlungen 11:2014 und 14:2014 am 7. Februar 2014 in Kraft.
(4)
Gemäß den Bestimmungen tritt die Empfehlung 9:2014 am 1. Juli 2015 in Kraft.
(5)
Diese Empfehlungen müssen in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 348 vom 31.12.2010, S. 17.

(2)

Beschluss 81/608/EWG des Rates vom 13. Juli 1981 über den Abschluss des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (ABl. L 227 vom 12.8.1981, S. 21).

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