Artikel 2 VO (EU) 2015/1365
Datenübermittlungsformat
Die Mitgliedstaaten verwenden folgendes Format, wenn sie Daten über Forschungs- und Entwicklungsausgaben für die Gesamtwirtschaft an die Kommission (Eurostat) übermitteln:
- a)
- AN.1171g, Vermögensgüter im Bereich Forschung und Entwicklung, brutto
- b)
- AN.1171n, Vermögensgüter im Bereich Forschung und Entwicklung, netto
- c)
- P.51g, AN.1171, Bruttoanlageinvestitionen im Bereich Forschung und Entwicklung
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.