Artikel 2 VO (EU) 2015/1365

Datenübermittlungsformat

Die Mitgliedstaaten verwenden folgendes Format, wenn sie Daten über Forschungs- und Entwicklungsausgaben für die Gesamtwirtschaft an die Kommission (Eurostat) übermitteln:

a)
AN.1171g, Vermögensgüter im Bereich Forschung und Entwicklung, brutto
b)
AN.1171n, Vermögensgüter im Bereich Forschung und Entwicklung, netto
c)
P.51g, AN.1171, Bruttoanlageinvestitionen im Bereich Forschung und Entwicklung

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