Artikel 4 VO (EU) 2015/1501

Entsprechung zwischen nationalen Sicherheitsniveaus

Die Entsprechung zwischen nationalen Sicherheitsniveaus der notifizierten Identifizierungssysteme richtet sich nach den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1502. Die Entsprechungsergebnisse werden der Kommission anhand des im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1984 der Kommission(1) festgelegten Notifizierungsmusters mitgeteilt.

Fußnote(n):

(1)

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1984 der Kommission vom 3. November 2015 zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren der Notifizierung gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (ABl. L 289 vom 5.11.2015, S. 18).

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