Artikel 7 VO (EU) 2015/1501

Unversehrtheit und Echtheit der Daten bei der Übermittlung

Bei der Datenübermittlung wird die Unversehrtheit und Echtheit der Daten gewährleistet, um sicherzustellen, dass alle Abfragen und Antworten echt sind und nicht verfälscht worden sind. Zu diesem Zweck setzen die Knoten Lösungen ein, die sich im grenzüberschreitenden Betrieb bereits bewährt haben.

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