Artikel 1 VO (EU) 2015/1558
Die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2015/1017 genannte Bewertungsmatrix, die vom EFSI-Investitionsausschuss zu benutzen ist, um eine unabhängige und transparente Bewertung des potenziellen und tatsächlichen Einsatzes der EU-Garantie zu gewährleisten, ist Gegenstand des Anhangs dieser Verordnung.
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