Artikel 23 VO (EU) 2015/1831
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Dezember 2015 für ab dem 1. Dezember 2015 eingereichte Programmvorschläge.
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