ANHANG I VO (EU) 2015/1953
Die in Artikel 1 Absatz 6 genannte gültige Handelsrechnung muss eine Erklärung in folgender Form enthalten, die von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens unterzeichnet wurde, das die Handelsrechnung ausgestellt hat:
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Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.
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Folgende Erklärung: Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] kornorientierter Elektrostahl mit einem Ummagnetisierungsverlust von [Angabe des Ummagnetisierungsverlusts] von [Name und Anschrift des Unternehmens], TARIC-Zusatzcode [Angabe des TARIC-Zusatzcodes], in [Angabe des betroffenen Landes] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.
Datum und Unterschrift
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