Artikel 3 VO (EU) 2015/1976
Berichtsformat
Die in den Artikeln 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1972 der Kommission genannten Informationen werden in elektronischer Form über das von der Kommission eingerichtete Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (Irregularity Management System, IMS) übermittelt.
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