Artikel 3 VO (EU) 2015/1986
Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber verwenden für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen gemäß den Artikeln 30, 52, 60 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 2009/81/EG im Amtsblatt der Europäischen Union die Standardformulare in den Anhängen XIII bis XVI dieser Verordnung.
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