Artikel 1 VO (EU) 2015/2063

(1) Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 wird den Erzeugnissen der KN-Codes 22021000 (Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen) und ex22029011, ex22029015 und ex22029019 (andere nicht alkoholhaltige Getränke, Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend — TARIC-Unterpositionen 11 und 19) mit Ursprung in Norwegen uneingeschränkter zollfreier Zugang zur Union gewährt.

(2) Die für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse geltenden Ursprungsregeln entsprechen denen des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen vom 14. Mai 1973.

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