Artikel 1 VO (EU) 2015/2066
Gegenstand und Geltungsbereich
In dieser Verordnung sind die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von natürlichen Personen, die fluorierte Treibhausgase enthaltende elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen bzw. fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der im Einklang mit diesen Anforderungen erteilten Zertifikate enthalten.
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