ANHANG VI VO (EU) 2015/207

Muster für die Verwaltungserklärung

Ich/Wir, der/die Unterzeichnete/n (Name(n), Vorname(n), Titel oder Funktion(en)), Leiter/in der Verwaltungsbehörde, gebe/n für das operationelle Programm (Titel des operationellen Programms, CCI-Nr.) —

    basierend auf der Durchführung des Programms (Titel des operationellen Programms) während des zum 30. Juni (Jahr) endenden Geschäftsjahrs,

    basierend auf meinem/unserem eigenen Urteil und allen mir/uns am Tag der Übermittlung der Rechnungslegung an die Kommission vorliegenden Informationen, einschließlich der Ergebnisse der Verwaltungsprüfungen und Vor-Ort-Überprüfungen nach Artikel 125 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (und Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)(1) und der Prüfungen und Kontrollen in Bezug auf die Ausgaben aus den der Kommission für das zum 30. Juni … (Jahr) endenden Geschäftsjahr vorgelegten Zahlungsanträgen,

    sowie unter Berücksichtigung meiner/unserer Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, insbesondere des Artikels 125 (, und Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)(2)

    hiermit folgende Erklärung ab:

    Die Informationen in der Rechnungslegung sind ordnungsgemäß vorgelegt, vollständig und genau, im Einklang mit Artikel 137 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

    Die in der Rechnungslegung enthaltenen Ausgaben wurden für den angestrebten Zweck — wie in Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt — und im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet.

    Das für das operationelle Programm eingesetzte Verwaltungs- und Kontrollsystem verfügt über die notwendigen Garantien hinsichtlich der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Transaktionen, im Einklang mit dem geltenden Recht.

Ich/Wir bestätige/n, dass die in der abschließenden Prüfung oder den Kontrollberichten zum Geschäftsjahr festgestellten und in der der vorliegenden Erklärung beiliegenden jährlichen Zusammenfassung nach Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ausgewiesenen Unregelmäßigkeiten angemessen in der Rechnungslegung behandelt wurden. Gegebenenfalls wurde für die in diesen Berichten gemeldeten Mängel im Verwaltungs- und Kontrollsystem ein angemessenes Follow-up durchgeführt bzw. ist noch anhängig; betroffen sind die folgenden erforderlichen Abhilfemaßnahmen: (gegebenenfalls angeben, welche Abhilfemaßnahmen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Erklärung noch nicht abgeschlossen sind). Ich/Wir bestätige/n darüber hinaus, dass die Ausgaben, deren Recht- und Ordnungsmäßigkeit derzeit noch bewertet werden, in der Rechnungslegung nicht berücksichtigt wurden, solange die Bewertung nicht abgeschlossen ist; sie können in einen Antrag auf Zwischenzahlung in einem nachfolgenden Geschäftsjahr aufgenommen werden, wie in Artikel 137 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vorgesehen. Ich/Wir bestätige/n ferner die Verlässlichkeit der Daten zu Indikatoren, Etappenzielen und Fortschritt des operationellen Programms, wie in Artikel 125 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gefordert, den Einsatz wirksamer und angemessener Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug nach Artikel 125 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, die die ermittelten Risiken berücksichtigen, und dass meines/unseres Wissens keine Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung des operationellen Programms zurückgehalten wurden, die den Ruf der Kohäsionspolitik schädigen könnten. Datum Unterschrift(en)

Fußnote(n):

(1)

Gegebenenfalls bei ETZ-Programmen einzufügen.

(2)

Bei ETZ-Programmen einzufügen.

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