ANHANG X VO (EU) 2015/207

Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit”

TEIL A

1.
ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN/ABSCHLIESSENDEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT

CCI-Nr. <type='S' maxlength=15 input='S'>
Titel <type='S' maxlength=255 input='G'>
Version <type='N' input='G'>
Berichtsjahr <type='N' input='G'>
Datum der Genehmigung des Berichts durch den Begleitausschuss <type='D' input='M'>

2.
ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Wichtigste Informationen zur Durchführung des Kooperationsprogramms für das betreffende Jahr, einschließlich Finanzinstrumenten, mit Bezug auf die Finanz- und Indikatordaten. <type='S' maxlength=7000 input='M'>

3.
DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTSACHSE (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

3.1.
Überblick über die Durchführung

IDPrioritätsachseWichtigste Informationen zur Durchführung der Prioritätsachse mit Verweis auf wichtigste Entwicklungen, erhebliche Probleme und zu deren Bewältigung unternommene Schritte
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3.2.
Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Daten für gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität und übermittelt in den nachstehenden Tabellen 1 und 2.

Tabelle 1

Ergebnisindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse und spezifischem Ziel); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe”

Automatisch aus SFCJÄHRLICHER WERT
IDIndikatorEinheit für die MessungBasiswertBasisjahrZielwert (2023)2014151617181920212223Anmerkungen (ggf.)
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Tabelle 2

Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe” .

IDIndikator (Bezeichnung des Indikators)Einheit für die MessungZielwert(1) (2023)KUMULIERTER WERTAnmerkungen (ggf.)
2014151617181920212223
<type='S' input='G'><type='S' input='G'><type='S' input='G'><type='N' input='G'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='S' maxlength=875 input='M'>
Kumulierter Wert — durch ausgewählte Vorhaben zu erbringender Output [von den Begünstigten vorgelegte Prognose]
Kumulierter Wert — durch Vorhaben erbrachter Output [tatsächliche Errungenschaft]

3.3
Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 — eingereicht in den jährlichen Durchführungsberichten ab 2017

Berichterstattung zu Finanzindikatoren, wichtigen Durchführungsschritten, Output- und Ergebnisindikatoren, die als Etappenziele und Ziele für den Leistungsrahmen dienen (übermittelt ab dem 2017 eingereichten Bericht)

Tabelle 3

Informationen zu den im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzielen und Zielen

*
Die Mitgliedstaaten legen für die Outputindikatoren kumulierte Werte vor. Die Werte für die finanziellen Indikatoren sind kumuliert. Die Werte für die wichtigen Durchführungsschritte sind kumuliert, wenn die wichtigen Durchführungsschritte als Zahl oder Prozentsatz angegeben werden. Wird eine Errungenschaft qualitativ definiert, so sollte in der Tabelle angegeben werden, ob sie erreicht wurde oder nicht.
PrioritätsachseArt des Indikators (wichtiger Durchführungsschritt, finanzieller Output oder ggf. ErgebnisindikatorIDIndikator oder wichtiger DurchführungsschrittEinheit für die Messung, ggf.Etappenziel für 2018Endziel (2023)2014151617181920212223Anmerkungen (ggf.)
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3.4.
Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Tabelle 4

Gegebenenfalls sollte die Nutzung etwaiger Beiträge aus Drittländern, die am Kooperationsprogramm teilnehmen, angegeben werden (z. B. IPA und ENI, Norwegen, Schweiz) <type='S' maxlength=3500 input='M'>

Tabelle 5

Tabelle 6

Kumulierte Kosten eines außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs durchgeführten Vorhabens oder Vorhabenteils

12345
Höhe der EFRE-Unterstützung(*), die für außerhalb des Unionsteils des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben und Vorhabenteile vorgesehen ist, basierend auf ausgewählten Vorhaben (EUR)

Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der einem außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs durchgeführten Vorhaben oder Vorhabenteil zugewiesen wurde

(%)

(Spalte 2/auf Programmebene der Unterstützung aus dem EFRE zugewiesener Gesamtbetrag × 100)

Förderfähige Ausgaben der EFRE-Unterstützung, die für außerhalb des Unionsteils des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben und Vorhabenteile angefallen ist und bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemacht wurde (EUR)

Anteil der Gesamtmittelzuweisung, der einem außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs durchgeführten Vorhaben oder Vorhabenteil zugewiesen wurde

(%)

(Spalte 4/auf Programmebene der Unterstützung aus dem EFRE zugewiesener Gesamtbetrag × 100)

Außerhalb des Unionsteils des Programmbereichs durchgeführtes Vorhaben oder Vorhabenteil(2)<type='N' input='M'><type='P' input='G'><type='N' input='M'><type='P' input='G'>

4.
SYNTHESE DER BEWERTUNGEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Synthese der Feststellungen aller Bewertungen des Programms, die während des vorangegangen Haushaltsjahres bereitgestellt wurden, einschließlich Titel und Bezugszeitraum der herangezogenen Bewertungsberichte <type='S' maxlength=10500 input='M'>

5.
PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

a)
Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, und vorgenommene Maßnahmen

<type='S' maxlength=7000 input='M'>

b)
OPTIONAL BEI KURZBERICHTEN, ansonsten in Punkt 9.1 (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Bewertung, ob die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele des Programms ausreichen, um ihr Erreichen zu gewährleisten, unter Angabe etwaiger ergriffener oder geplanter Abhilfemaßnahmen, falls zutreffend.

<type='S' maxlength=3500 input='M'>

6.
BÜRGERINFO (Artikel 50 Artikel 9 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Eine Bürgerinfo zu den Inhalten der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte soll veröffentlicht und als separate Datei als Anhang des jährlichen bzw. des abschließenden Durchführungsberichts hochgeladen werden.

7.
BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Falls die Verwaltungsbehörde die Nutzung von Finanzinstrumenten beschlossen hat, muss sie der Kommission einen spezifischen Bericht zu den Vorhaben mit Finanzinstrumenten als Anhang des jährlichen Durchführungsberichts zukommen lassen.

8.
GEGEBENENFALLS FORTSCHRITTE BEI DER VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG VON GROSSPROJEKTEN UND GEMEINSAMEN AKTIONSPLÄNEN (Artikel 101 Buchstabe h und Artikel 111 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

8.1.
Großprojekte

Tabelle 7

Großprojekte

ProjektCCI-Nr.

Status GP

1.
abgeschlossen
2.
genehmigt
3.
eingereicht
4.
Mitteilung/Übermittlung an die Kommission geplant
GesamtinvestitionenFörderfähige Gesamtkosten

Geplantes Datum für Mitteilung/Einreichung des Großprojektantrags bei der Kommission

(falls zutreffend)

(Jahr, Quartal)

Datum der stillschweigenden Einwilligung/Genehmigung durch die Kommission

(falls zutreffend)

Geplanter Beginn der Durchführung

(Jahr, Quartal)

Geplantes Datum für den Abschluss der Durchführung

(Jahr, Quartal)

Prioritätsachse/Investitionsprioritäten

Derzeitiger Stand der Durchführung — finanzieller Fortschritt

(% der der Kommission bescheinigten Ausgaben im Vergleich zu den förderfähigen Gesamtkosten)

Derzeitiger Stand der Durchführung — physischer Fortschritt

Hauptdurchführungsphase des Projekts

1.
abgeschlossen/in Betrieb;
2.
Bau vorangeschritten
3.
in Bau
4.
Ausschreibung
5.
Konzipierung
Wichtigste Outputs

Datum der Unterzeichnung des ersten Vertrags über die Arbeiten(3)

(falls zutreffend)

Anmerkungen

(ggf.)

<type='S' input='G'><type='S' input='G'><type='S' input='S'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='D' input='G'><type='D' input='G'><type='D' input='G'><type='D' input='G'><type='S' input='G'><type='P' input='M'><type='S' input='S'><type='S' maxlength=875 input='M'><type='D' input='M'><type='S' maxlength=875 input='M'>
Erhebliche Probleme während der Durchführung von Großprojekten und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung <type='S' maxlength=3500 input='M'> Etwaige geplante Änderungen bei der Auflistung der Großprojekte im Kooperationsprogramm <type='S' maxlength=3500 input='M'>

8.2.
Gemeinsame Aktionspläne

Fortschritt bei der Durchführung der verschiedenen Phasen der gemeinsamen Aktionspläne <type='S' maxlength=3500 input='M'>

Tabelle 8

Gemeinsame Aktionspläne

Titel des gemeinsamen AktionsplansCCI-Nr.

Durchführungsphase gemeinsamer Aktionsplan

1.
abgeschlossen
2.
> 50 % durchgeführt
3.
begonnen
4.
genehmigt
5.
eingereicht
6.
geplant
Förderfähige GesamtkostenÖffentliche Unterstützung insgesamtBeitrag des operationellen Programms zum gemeinsamen AktionsplanPrioritätsachse

Art des gemeinsamen Aktionsplans

1.
normal
2.
erster gemeinsamer Aktionsplan

[Geplante]

Einreichung bei der Kommission

[Geplanter] Beginn der Durchführung[Geplanter] AbschlussWichtigster Output und wichtigste ErgebnisseDer Kommission bescheinigte förderfähige GesamtausgabenAnmerkungen (ggf.)
<type='S' input='G'><type='S' input='G'><type='S' input='S'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='N' input='M'><type='S' input='G'><type='S' input='S'><type='D' input='M'><type='D' input='M'><type='D' input='M'><type='S' maxlength=875 input='M'><type='N' input='M'><type='S' maxlength=875 input='M'>
Erhebliche Probleme und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung <type='S' maxlength=3500 input='M'>

TEIL B

9.
BEWERUNG DER DURCHFÜHRUNG DES KOOPERATIONSPROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

9.1
Informationen aus Teil A und Erreichen der Ziele des Programm (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

FÜR JEDE PRIORITÄTSACHSE — Bewertung der oben bereitgestellten Informationen und Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms, einschließlich Beitrag des EFRE zu Änderungen beim Wert der Ergebnisindikatoren, wenn Nachweise aus Bewertungen vorliegen. <type='S' maxlength=10500 input='M'>

9.2.
Besondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Bekämpfung von Diskriminierung, insbesondere Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit einer Behinderung, und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im Kooperationsprogramm und in Vorhaben (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Eine Bewertung der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze aus Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung, gegebenenfalls — je nach Inhalt und Zielen des Kooperationsprogramms — einschließlich eines Überblicks über die besonderen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Bekämpfung von Diskriminierung, einschließlich Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit einer Behinderung, und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im Kooperationsprogramm und in Vorhaben. <type='S' maxlength=3500 input='M'>

9.3.
Nachhaltige Entwicklung (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Bewertung der Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze aus Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über nachhaltige Entwicklung, gegebenenfalls — je nach Inhalt und Zielen des Kooperationsprogramms — einschließlich eines Überblicks über die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung getroffenen Maßnahmen in Einklang mit dem genannten Artikel. <type='S' maxlength=3500 input='M'>

9.4.
Berichterstattung über die für die Klimaschutzziele verwendete Unterstützung (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Zahlen automatisch durch SFC2014 berechnet, basierend auf Kategorisierungsdaten. Optional: Erläuterung der angegebenen Werte — <type='S' maxlength=3500 input='M'>

9.5
Rolle der Partner bei der Durchführung des Kooperationsprogramms (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

Bewertung der Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Rolle der Partner aus Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, einschließlich Einbindung von Partnern in die Durchführung, die Begleitung und die Bewertung des Kooperationsprogramms. <type='S' maxlength=3500 input='M'>

10.
OBLIGATORISCHE ANGABEN UND BEWERTUNG GEMÄSS ARTIKEL 14 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN a UND b DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1299/2013

10.1
Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und der Folgemaßnahmen zu den bei der Bewertung gemachten Feststellungen

<type='S' maxlength=7000 input='M'>

10.2
Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen der Fonds

<type='S' maxlength=7000 input='M'>

11.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, DIE JE NACH INHALT UND ZIELEN DES KOOPERATIONSPROGRAMMS HINZUGEFÜGT WERDEN KÖNNEN (Artikel 14 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstaben a, b, c und f der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013)

11.1
Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung, und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des Kooperationsprogramms

<type='S' maxlength=3500 input='M'>

11.2
Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung des EFRE

<type='S' maxlength=3500 input='M'>

11.3
Beitrag zu den makroregionalen Strategien und den Strategien für die Meeresgebiete (gegebenenfalls)

<type='S' maxlength=3500 input='M'>

11.4
Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich soziale Innovation

<type='S' maxlength=3500 input='M'>

12.
FINANZINFORMATIONEN AUF EBENE DER PRIORITÄTSACHSE UND DES PROGRAMMS (Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 22 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Zur Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Etappenziele und Ziele für die Finanzindikatoren in den Jahren 2018 und 2023 erhält Tabelle 4 in Teil A des vorliegenden Anhangs zusätzlich die beiden folgenden Spalten:
13.14.
Daten für die Leistungsüberprüfung und den Leistungsrahmen

Nur für den 2019 eingereichten Bericht: Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2018 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 21 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Nur für den abschließenden Durchführungsbericht: Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2023 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 22 Absatz 7 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

TEIL C

13.
INTELLIGENTES, NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM

Informationen und Bewertung hinsichtlich des Beitrags des Programms zum Erreichen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum <type='S' maxlength=17500 input='M'>

14.
PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN — LEISTUNGSRAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Wenn die Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele und Ziele aufzeigt, dass bestimmte Etappenziele und Ziele nicht erreicht wurden, sollten die Mitgliedstaaten die Gründe für das Verfehlen dieser Etappenziele im Bericht 2019 (für die Etappenziele) und im endgültigen Durchführungsbericht (für die Ziele) darlegen <type='S' maxlength=7000 input='M'>

Fußnote(n):

(1)

Bei den Prioritätsachsen „Technische Hilfe” sind die Ziele optional.

(*)

Die EFRE-Unterstützung wird im Kommissionsbeschluss zum jeweiligen Kooperationsprogramm festgelegt.

(2)

Im Einklang mit den und vorbehaltlich der Obergrenzen aus Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013.

(3)

Im Falle von Tätigkeiten im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften, der ÖPP-Vertrag zwischen der öffentlichen und der privatwirtschaftlichen Einrichtung (Artikel 102 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

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