Artikel 17 VO (EU) 2015/208

Anforderungen für Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen, Sicherheitsgurte und Fahrzeugtüren

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 für Insassenschutzsysteme einschließlich Innenausstattung, Kopfstützen, Sicherheitsgurte und Fahrzeugtüren gelten, sind gemäß Anhang XIII der vorliegenden Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

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